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3 häufige Fehler beim Antrag zum Schwerbehindertenausweis

Ein Schwerbehindertenausweis kann seinem Inhaber wichtige Vorteile bescheren. Offiziell spricht man von Nachteilsausgleichen. Diese Vergünstigungen und Sondererlaubnisse sollen dafür sorgen, dass Menschen mit Behinderung ein möglichst selbstbestimmtes Leben führen können. Doch der Weg zum „Behindertenausweis“ verläuft nicht immer ohne Probleme. In diesem Beitrag stellen wir Ihnen drei häufige Fehler vor, die Sie unbedingt vermeiden sollten.

3 häufige Fehler beim Antrag zum Schwerbehindertenausweis

Fehler 1: Unterschätzen Sie niemals die Befundberichte

Der Kern eines jeden Antrags zum Schwerbehindertenausweis ist der Bereich, in dem Sie über Ihre körperlichen und psychischen Beschwerden Auskunft geben. Im schleswig-holsteinischen Antragsformular des Landesamtes für soziale Dienste (LAsD) finden Sie diesen unter Punkt 6.

Seien Sie hier möglichst konkret. Beschreiben Sie, wie sich Ihre Beschwerden in Alltag und Beruf auswirken. Dafür können Sie dem Antrag gern eine zusätzliche Seite beifügen.

Noch wichtiger als Ihre Angaben im Formular sind jedoch die Berichte Ihrer Ärzte. Diese sogenannten Befundberichte dienen als Beweismittel. Denn nur wenn Ihr Haus- oder Facharzt anhand seines Berichts bestätigt, was Sie im Antrag beschrieben haben, wird sich dieser Befund am Ende im Grad der Behinderung (GdB) wiederfinden.

Leider fallen die ärztlichen Berichte in der Praxis oftmals ziemlich dünn aus. Unwillkürlich fügt Ihnen der Hausarzt dadurch großen Schaden zu – denn der Mitarbeiter im LAsD muss Ihren Antrag auf Grundlage der Fakten beurteilen. Wenn der Befundbericht kaum triftige Aussagen enthält, führt das häufig zu einem niedrigeren GdB als erhofft. Daraus folgt in vielen Fällen ein Widerspruch, der alle Beteiligten Zeit und Nerven kostet.

Unser Tipp: Wenn möglich sollten Sie vor dem Antrag mit Ihrem Arzt sprechen. Versuchen Sie deutlich zu machen, worauf es bei einem richtigen Befundbericht für den Schwerbehindertenausweis ankommt

Fehler 2: Kein „Verschlimmerungsantrag“ ohne Beratung

Der „Verschlimmerungsantrag“, oder offiziell Neufeststellungsantrag, wird immer dann interessant, wenn bereits ein Grad der Behinderung vorliegt. Falls sich Ihre gesundheitliche Situation in der Zwischenzeit deutlich verschlechtert hat, können Sie nun mit dem Verschlimmerungsantrag einen höheren GdB erwirken. Zumindest theoretisch.

Denn mit einem Antrag auf Neufeststellung fordern Sie die zuständige Behörde auf, Ihren GdB erneut komplett auf den Prüfstand zu stellen. Das Landesamt für soziale Dienste muss also ermitteln, welcher Grad der Behinderung für Ihre gesundheitlichen Beschwerden angemessen ist.

Doch dieser Schritt kann auch nach hinten losgehen. Insbesondere wenn Sie Ihren Schwerbehindertenausweis schon länger haben, birgt ein Verschlimmerungsantrag Gefahren. Denn für bestimmte Krankheiten und Behinderungen gibt es heute einen deutlich geringeren Einzel-GdB als früher. Ein gutes Beispiel dafür ist Diabetes: Wer Insulin spritzen musste, bekam dafür noch vor einigen Jahren standardmäßig einen GdB von 50. Das ist heute nicht mehr so. Mit einem unüberlegten Neufeststellungsantrag gefährden Sie also Ihre anerkannte Schwerbehinderung.

Unser Tipp: Lassen Sie sich vor einem Verschlimmerungsantrag unbedingt beraten. Auf diese Weise stellen Sie sicher, dass Ihnen keine Nachteile drohen. Als Mitglied im Sozialverband ist dieser Service für Sie kostenlos.

Fehler 3: „Wegen der Gerechtigkeit“

Das Thema Schwerbehinderung spielt in unserer Sozialberatung eine große Rolle. Fragen rund um den Ausweis und das Antragsverfahren sind in den Geschäftsstellen des SoVD Alltag. Was wir dabei immer wieder erleben: Oftmals wissen die Betroffenen gar nicht, wofür sie einen SB-Ausweis beantragen.

Eine Aussage, die wir dazu häufig hören, lautet: „Ich möchte den Ausweis wegen der Gerechtigkeit!“

Bitte leiten Sie kein Antragsverfahren ein, wenn Sie den Schwerbehindertenausweis aus purem Anspruchsdenken heraus anstreben. Informieren Sie sich vorher, was Ihnen der Ausweis oder ein bestimmtes Merkzeichen tatsächlich nutzen würde. Was bringt Ihnen der SB-Ausweis, wenn er anschließend bis zum Auslaufen in der Schublade liegt?

Unser Tipp: Beantragen Sie niemals einen Schwerbehindertenausweis, nur weil er Ihnen zustehen könnte. Nicht allein, weil der Nachbar oder Arbeitskollege einen hat. Bitte erkundigen Sie sich, ob Ihnen der Schwerbehindertenstatus oder ein bestimmtes Merkzeichen im Alltag oder Beruf konkrete Erleichterungen verschaffen würde. Das können zum Beispiel steuerliche Vorteile sein oder ein früherer Renteneinstieg.

Fazit

Im Grunde ist es ganz einfach. Vergewissern Sie sich vor dem Antrag, ob Ihnen der Status der Schwerbehinderung sinnvolle Nachteilsausgleiche bescheren würde. Außerdem sollten Sie das Gespräch mit Ihren Ärzten suchen, damit die Befundberichte entsprechend aussagekräftig ausfallen. Falls Sie bereits eine anerkannte Schwerbehinderung haben und über einen Verschlimmerungsantrag nachdenken, sollten Sie sich unbedingt vorher sozialrechtlich beraten lassen. Zum Beispiel in unserer Geschäftsstelle.

Der Sozialverband Deutschland hilft in sozialen Angelegenheiten. Wir vertreten unsere Mitglieder bis zum Sozialgericht, unter anderem bei Auseinandersetzungen mit Krankenkasse oder Rentenversicherung.

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