45 Jahre Wartezeit: Wann kann ich in Rente?
Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte ist beliebt. Eine wichtige Voraussetzung ist allerdings die Erfüllung der 45-jährigen Versicherungszeit. Doch viele Menschen sind unsicher: Wann kann ich denn überhaupt nach 45 Jahren Wartezeit in die Rente?
Es ist einer der hartnäckigsten Irrtümer im Sozialrecht: "Wenn ich 45 Jahre eingezahlt habe, kann ich mit 63 ohne Abschlag in die Rente!" Dieser Denkfehler beruht auf einem wahren Kern, denn bei ihrer Einführung konnten sich einige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer tatsächlich noch zum 63. Geburtstag ohne Rentenabschlag in den Ruhestand verabschieden.
Doch das ist heute nicht mehr so.
Ohne Abschlag in Rente - nach 45 Jahren Wartezeit
Dröseln wir das Ganze einmal von hinten auf: Um ohne Abzug früher in Rente gehen zu können, gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten. Die erste ist der Schwerbehindertenausweis. Wenn Sie einen Grad der Behinderung von mindestens 50 aufweisen, können Sie zwei Jahre vor der sogenannten Regelaltersgrenze in die Rente. Ohne Abzüge.
Falls Sie keinen SB-Ausweis haben, benötigen Sie für eine vorgezogene Altersrente ohne Abschlag 45 Jahre Wartezeit auf dem Rentenkonto. Das ist dann die Altersrente für besonders langjährig Versicherte.
Aber auch hier gilt: In die Rente kommen Sie erst ab einem bestimmten Alter. Und das hängt von Ihrem Geburtsdatum ab. Grundsätzlich können wir aber sagen, dass Sie auch hier genau zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze in die Rente kommen. Abschlagsfrei und nach 45 Jahren Wartezeit. Aber eben nicht mehr zum 63. Geburtstag.

Komme ich dann gar nicht mehr mit 63 in Rente?
Doch, kommen Sie. Selbst Jahrgänge, bei denen die Rente rechnerisch noch lange nicht in Sicht ist, können - Stand heute - mit einem Ruhestand zum 63. Geburtstag planen. Das geht dann allerdings nur mit Abzügen, also mit einer dauerhaft kleineren Rente.
Hierbei handelt es sich um die - aufgepasst - "Altersrente für langjährig Versicherte". Nicht zu verwechseln mit der Altersrente für BESONDERS langjährig Versicherte, um die es weiter oben im Beitrag ging.
Es gibt also drei Varianten der vorgezogenen Altersrente, über die Sie sich teilweise mit oder ohne Abschlag früher aus dem Berufsleben verabschieden können. Ausführliche Infos inklusive Tabellen zu Ihrem Jahrgang finden Sie in diesem Beitrag.
Fazit
Merken Sie sich einfach: Sie können zwei Jahre früher ohne Abzug in die Altersrente. Dafür benötigen Sie entweder den Schwerbehindertenausweis oder eine Wartezeit von 45 Jahren in der gesetzlichen Rentenversicherung. Falls Sie schon mit 63 eine Rente beziehen möchten, ist das auch möglich. Dann verzichten Sie allerdings auf Geld: Je früher Sie über diese Regelung in Rente gehen, desto höher ist der Abschlag.
Über Umwege ist sogar ein noch früherer Ruhestand denkbar. Das betrifft allerdings in erster Linie Menschen mit schwerwiegenden gesundheitlichen Problemen.
Sie wollen regelmäßig über neue Beiträge in unserem Blog informiert werden? Melden Sie sich einfach zu unserem Newsletter per E-Mail an!