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ALG I - wie lange bekomme ich das eigentlich?

Arbeitslosengeld I ist eine Versicherungsleistung. Anders als zum Beispiel "Hartz IV" bekommen Sie also nur ALG I, wenn Sie zuvor etwas eingezahlt haben. Aber wie lange es dann genau Geld gibt, hängt von zwei Faktoren ab.

ALG I - wie lange bekomme ich Geld?

Über den Bezug von Arbeitslosengeld I schwirren viele Halbwahrheiten und Mythen durchs Land - wie so oft im Sozialrecht. Wenn Menschen zum SoVD in die Sozialberatung kommen, müssen wir nicht selten aufklären, dass es einen Unterschied zwischen dem Arbeitslosengeld I und "Hartz IV" gibt - also zwischen Arbeitsagentur und Jobcenter.

Das Wichtigste beim ALG I: Ohne dass Sie zuvor ausreichend eingezahlt haben, bekommen Sie kein Arbeitslosengeld. Die Messlatte liegt zunächst bei zwölf Monaten, darunter brauchen Sie erst gar keinen Antrag stellen.

Grundsätzlich sind zwei Fragen wichtig, wenn es um den Anspruch auf Arbeitslosengeld I geht: Wie lange haben Sie vor dem Verlust Ihres Jobs Beiträge gezahlt? Und wie alt sind Sie?

1. Wie lange wurden Beiträge an die Arbeitsagentur entrichtet?

Je länger Sie eingezahlt haben, desto länger muss die Arbeitsagentur Ihnen später auch Geld zahlen. Allerdings immer in einem bestimmten Rahmen.

Ihr Anspruch beginnt nach zwölf Monaten. Ab dieser Marke haben Sie Anspruch auf ALG I. Allerdings nur für sechs Monate. Wenn Sie ein ganzes Jahr Arbeitslosengeld bekommen wollen, sind hierfür schon 24 Beitragsmonate vonnöten. Um das besser zu veranschaulichen, werfen Sie am besten einen Blick auf die unten stehende Tabelle.

2. Und wann sind Sie geboren?

Das war also der erste Faktor, der über den zeitlichen Rahmen Ihres Arbeitslosengeldes entscheidet. Hinzu kommt eine zweite Komponente - wie alt sind Sie?

Denn ab Vollendung des 50. Lebensjahres können Sie länger ALG I beziehen. Dann gibt es nach 30 Beitragsmonaten bereits 15 Monate Arbeitslosengeld. Wer mit 55 vor dem Jobverlust mindestens drei volle Jahre sozialversicherungspflichtig gearbeitet hat, bekommt bis zu 18 Monate ALG I. Und falls Sie bereits 58 sind, wächst Ihr Anspruch auf längstens 24 Monate. Vorausgesetzt, Sie sind zuvor mindestens 48 Monate berufstätig gewesen und haben Beiträge gezahlt.

Was muss ich noch beachten?

Allerdings wäre da noch eine Sache. Was den Anspruch auf Arbeitslosengeld angeht, sollten Sie eine Frist im Auge behalten. Denn nach vier Jahren erlischt Ihr Anspruch. Das kann zum Beispiel dann wichtig sein, wenn Sie sehr krank waren und eine Erwerbsminderungsrente beziehen mussten. Diese werden sehr häufig befristet ausgestellt - so dass ein möglicher Restanspruch auf ALG I nach dem Auslaufen der EM-Rente verjähren kann.

"Wichtig sind die letzten fünf Jahre vor dem Beginn der Arbeitslosigkeit. Wenn Sie bereits vorher Beiträge gezahlt haben, sind diese verjährt."

Christian Schultz, Sozialverband Schleswig-Holstein

Fazit

Sie haben Ihren Job verloren und möchten wissen, ob und wie lange Sie nun Geld von der Arbeitsagentur erhalten? Der einfachste Weg wäre, direkt dort nachzufragen. Alternativ können Sie aber auch einfach selbst ermitteln, wie lange Sie Anspruch auf ALG I haben. Wie lange haben Sie und Ihr bisheriger Arbeitgeber Beiträge gezahlt? Und wie alt sind Sie? Auf diese Weise sehen Sie recht schnell, wie lange Sie mit Geld rechnen können.