Vorsicht bei gut gemeinten Empfehlungen
Solch ein Dialog spielt sich deutschlandweit ständig ab. Meist geht es bei solchen Anrufen um das Krankengeld: Wird ein Angestellter in Deutschland krank, erhält er in der Regel zunächst die sogenannte Lohnfortzahlung. Der Arbeitgeber zahlt das Gehalt ganz normal weiter, obwohl die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter offiziell arbeitsunfähig ist. Nach üblicherweise sechs Wochen läuft die Lohnfortzahlung aus, der Arbeitgeber zahlt keinen Lohn mehr. Jetzt springt die Krankenversicherung ein. Sie zahlt aber nicht das alte Nettogehalt, sondern das sogenannte Krankengeld.
Wenn Sie also Krankengeld beziehen, erhalten Sie weniger Geld als sonst. 70 Prozent Ihres Bruttogehalts, höchstens aber 90 Prozent des Nettoeinkommens. Eine Berechnungshilfe zum Krankengeld finden Sie online an verschiedenen Stellen, zum Beispiel bei der TK. Achten Sie in dieser Zeit vor allem darauf, dass Sie der Krankenkasse (und dem Arbeitgeber) lückenlos ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen vorlegen. Denn entsteht hier eine Lücke, kann die Krankenkasse die Zahlung des Krankengeldes in dieser Zeit völlig legal einstellen.