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Anruf von der Krankenkasse: Auf diese Dinge müssen Sie achten

Das Telefon klingelt. Am andere Ende der Leitung ist eine nette Dame von Ihrer Krankenkasse und trällert mit freundlicher Stimme: „Guten Tag Herr …, hier ist Melanie … von der …kasse. Aus meinen Unterlagen weiß ich, dass Sie jetzt schon seit mehr als drei Monaten krankgeschrieben sind. Da wollte ich mal hören, ob wir Ihnen irgendwie helfen können.“

Vorsicht bei gut gemeinten Empfehlungen

Solch ein Dialog spielt sich deutschlandweit ständig ab. Meist geht es bei solchen Anrufen um das Krankengeld: Wird ein Angestellter in Deutschland krank, erhält er in der Regel zunächst die sogenannte Lohnfortzahlung. Der Arbeitgeber zahlt das Gehalt ganz normal weiter, obwohl die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter offiziell arbeitsunfähig ist. Nach üblicherweise sechs Wochen läuft die Lohnfortzahlung aus, der Arbeitgeber zahlt keinen Lohn mehr. Jetzt springt die Krankenversicherung ein. Sie zahlt aber nicht das alte Nettogehalt, sondern das sogenannte Krankengeld.

Wenn Sie also Krankengeld beziehen, erhalten Sie weniger Geld als sonst. 70 Prozent Ihres Bruttogehalts, höchstens aber 90 Prozent des Nettoeinkommens. Eine Berechnungshilfe zum Krankengeld finden Sie online an verschiedenen Stellen, zum Beispiel bei der TK. Achten Sie in dieser Zeit vor allem darauf, dass Sie der Krankenkasse (und dem Arbeitgeber) lückenlos ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen vorlegen. Denn entsteht hier eine Lücke, kann die Krankenkasse die Zahlung des Krankengeldes in dieser Zeit völlig legal einstellen.

Krankengeld: Vermeiden Sie um jeden Preis eine Lücke

Warum aber soll sich die Krankenkasse telefonisch bei Ihnen melden, wenn Sie regelmäßig Ihre gelben Scheine einreichen? Das haben wir beim Sozialverband uns anfangs auch gefragt. Das oben beschriebene Phänomen begann vor einigen Jahren, und zwar gleichzeitig bei mehreren gesetzlichen Krankenkassen. Versicherte werden telefonisch kontaktiert oder persönlich in die Geschäftsstelle der Krankenversicherung eingeladen. Woher kommt dieser plötzliche Service-Gedanke, den man als gesetzlicher Versicherter in der Regel nicht gewöhnt ist?

Die Antwort ist einfach: Die Zahlung von Krankengeld ist für die Kassen kostspielig. Fallen Arbeitnehmer über mehrere Monate aus, kommen für die Krankenkassen mit der Zeit hohe Beträge zusammen. Maximal läuft das Krankengeld 78 Wochen. Wenn sich also Mitarbeiter der Krankenkassen bei Ihnen melden, während Sie Krankengeld erhalten, ist Vorsicht geboten.

Prüfen Sie die Aussagen der Krankenkasse

Zahlreiche Mitglieder des Sozialverbands haben uns geschildert, wie Kassen-Mitarbeiter ihnen vorschlugen, einen Rentenantrag zu stellen. In bestimmten Fällen kann es medizinisch und finanziell sinnvoll sein, einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente zu stellen. Die Frage, ob dies angemessen ist, entscheidet jedoch nicht die Krankenkasse. Daher sollten Sie ein solches „Angebot“ auf jeden Fall mit einem Fachmann besprechen. Halten Sie mit Ihren Ärzten Rücksprache. Kontaktieren Sie Ihre Beratungsstelle im Sozialverband. Denn die Krankenkasse hat sehr wahrscheinlich einen nicht ganz uneigennützigen Hintergedanken: Wird eine Erwerbsminderungsrente gezahlt, entfällt das Krankengeld. Und die Kasse ist fein raus.

Wie gesagt: Die Erwerbsminderungsrente kann eine Option sein. Aber hier sind verschiedene Fragen zu prüfen: Liegen die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen vor? Ist es tatsächlich ausgeschlossen, dass Sie irgendwann wieder arbeiten gehen? Und: Oftmals ist die Erwerbsminderungsrente deutlich niedriger als das Krankengeld.

Noch hellhöriger sollten Sie werden, wenn der Vertreter der Krankenkasse Vorschläge macht wie: „Jetzt sind Sie schon so lange krank, zu Ihrer alten Arbeitsstelle geht es doch sehr wahrscheinlich nicht mehr zurück, oder? Wenn Sie kündigen, können Sie Arbeitslosengeld beantragen.“ Auf solch ein Angebot sollten Sie niemals eingehen. Erstens erhalten Sie bei der Arbeitsagentur nur Leistungen, wenn Sie vermittelbar  – also arbeitsfähig – sind. Außerdem hat kein Mitarbeiter der Krankenkasse, auch nicht der Vorstandsvorsitzende, das Recht, Ihnen eine Kündigung ans Herz zu legen.

Wenn Sie Krankengeld erhalten, sollten Sie diese Punkte stets im Hinterkopf behalten.  Und wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich an Ihren Sozialverband. Wir unterstützen Sie im Umgang mit Ihrer Krankenkasse – von der Beratung, über den Widerspruch bis zur Klage am Sozialgericht.

Wirklich komplex kann es werden, wenn das Krankengeld auszulaufen droht. In diesem Ratgeber erfahren Sie auf einen Blick die wichtigsten Informationen. Zum Beispiel:

Wann genau Sie sich bei der Arbeitsagentur melden sollten
Wie genau die Prüfung zur "Nahtlosigkeit" aussieht
Welche Alternativen Sie haben, um an Ihr Geld zu kommen

Außerdem erfahren Sie wichtige Informationen zum großen Thema Erwerbsminderungsrente und dem oft schwierigen Übergang aus dem Krankengeld. In verständlicher und klarer Sprache mit mehr als 30 Grafiken. Hier können Sie "Vom Krankengeld zur Rente" bestellen - entweder als Taschenbuch oder PDF-Datei.