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Antrag zur Erwerbsminderungsrente? Diese 3 Punkte sollten Sie VORHER klären

Wer langfristig erkrankt, hat gleich zwei schwerwiegende Probleme. Die größte Herausforderung ist die Wiederherstellung der eigenen Gesundheit. Doch je länger Sie Ihren Job nicht ausüben können, desto enger kann es auch finanziell werden. Für viele Menschen kann dann die Erwerbsminderungsrente ein Anker sein.

Antrag zur EM-Rente - diese 3 Punkte sollten Sie vorher klären

Mehr als 430.000 Anträge wurden 2019 für die Erwerbsminderungsrente gestellt. Gut die Hälfte davon war erfolgreich. Dabei betrug die durchschnittliche Zahlung für Neurentner gerade einmal knapp 806. Euro. Allein daraus lässt sich bereits erkennen: Niemand beantragt eine Erwerbsminderungsrente, wenn es nicht wirklich notwendig ist.

Falls Sie ebenfalls mit dem Gedanken spielen, einen Antrag zur EM-Rente zu stellen, sollten Sie jedoch kurz innehalten Wir empfehlen Ihnen, drei wichtige Aspekte abzuklären, bevor Sie Nägel mit Köpfen machen.

1. Erfülle ich die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen?

Wenn Sie eine echte Chance auf die Erwerbsminderungsrente haben wollen, müssen zwei wichtige Hürden überwunden werden. Natürlich kommt es immer auf Ihre gesundheitliche Situation an: Nur wer so schwer erkrankt ist, dass er dauerhaft weniger als drei Stunden am Tag arbeiten kann, hat bei der EM-Rente Aussicht auf Erfolg.

Ob das bei Ihnen der Fall ist, hängt letzten Endes zum einen an den Befundberichten Ihrer Ärzte. Außerdem müssen Sie sich mit hoher Wahrscheinlichkeit einem Amtsarzt vorstellen. Dieser Gutachter wird Sie untersuchen und mithilfe der Berichte Ihrer Ärzte zu einem Ergebnis kommen.

Ob es jedoch überhaupt soweit kommt, hängt noch an einem anderen Faktor - den rentenrechtlichen Voraussetzungen.

Seit mindestens fünf Jahren müssen Sie in der Deutschen Rentenversicherung (DRV) versichert sein, um eine Erwerbsminderungsrente beziehen zu können. Dazu kommt, dass in den letzten fünf Jahren wenigstens 36 Monate aktenkundig sein müssen, in denen Pflichtbeiträge abgeführt wurden. In der Regel geschieht das, indem Sie versicherungspflichtig arbeiten.

Zwar gibt es einige Ausnahmen - zum Beispiel bei Menschen mit Behinderung oder Azubis - doch stellen Sie sich am besten darauf ein, dass es die beiden oben abgebildeten Punkte sind, die Sie erfüllen müssen.

Erst wenn Sie wissen, dass Sie die rentenrechtlichen Voraussetzungen erfüllen, lohnt sich ein Blick auf Punkt 2.

2. Wie hoch wäre meine Rente überhaupt?

Wie Sie oben bereits gelesen haben, fällt die Erwerbsminderungsrente im Schnitt recht niedrig aus. Dazu kommt, dass Sie in den meisten Fällen sogar noch einen Abschlag hinnehmen müssen.

Bevor Sie also einen Antrag stellen, schauen Sie bitte einmal in Ihre letzte Renteninformation. In diesem Dokument, das die DRV jährlich verschickt, können Sie schnell erfassen, mit wie viel Geld Sie in etwa rechnen können. Oft reicht dieser kurze Blick bereits aus, um zu wissen, ob nun ein Antrag gestellt werden sollte - oder eben auch nicht.

Dazu muss man freilich sagen: Wirklichen Entscheidungsspielraum haben Sie an dieser Stelle nur, wenn es auch eine Alternative gibt.

3. Habe ich noch eine Alternative zur EM-Rente?

Sehr häufig kommt es vor, dass während einer langen Krankheit ein Brief der Krankenkasse ins Haus flattert. Sie werden nun aufgefordert, eine Reha zu beantragen. Handlungsspielraum besteht hier nicht wirklich, immerhin haben Sie zehn Wochen Zeit, den Antrag zu stellen.

Falls nun im Laufe dieser Reha festgestellt wird, dass bei Ihnen eine Erwerbsminderung vorliegt, ist es gut möglich, dass aus dem Reha-Antrag eine Erwerbsminderungsrente wird. Ohne dass man Sie noch einmal um Erlaubnis fragt. Man spricht an dieser Stelle vom "Gestaltungs-" oder "Dispositionsrecht". Ob Sie eine EM-Rente beantragen möchten oder nicht, geht in diesem Szenario also gar nicht von Ihnen selbst aus.

Doch nicht jeder Weg in die Erwerbsminderungsrente läuft über Krankengeld und Krankenkasse. Gerade wenn Sie bereits über 60 sind, sollten Sie sich die Frage stellen, ob noch eine EM-Rente beantragt werden sollte. Möglicherweise ist der direkte Einstieg in eine vorgezogene Altersrente finanziell viel sinnvoller. Hier hilft wieder ein Blick in Ihre Renteninformation. Ob Sie alle Wartezeiten für die verschiedenen Formen der vorgezogenen Altersrente erreicht haben, erfahren Sie dagegen durch Ihre Rentenauskunft. Auch dieses Dokument verschickt die DRV ab dem 55. Lebensjahr automatisch.

Falls Sie noch keinen Schwerbehindertenausweis haben, wird es spätestens jetzt Zeit, sich damit auseinander zu setzen. Denn ab einem Grad der Behinderung von 50 können Sie zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze in Rente gehen. Ohne Abschläge.

Warum es so wichtig sein kann, statt der EM- gleich eine Altersrente zu beziehen, hängt mit den Abschlägen zusammen. Denn bei einem nahtlosen Wechsel von der Erwerbsminderungs- in die Altersrente werden Abzüge dauerhaft übertragen.

Fazit

In den meisten Fällen ist die Erwerbsminderungsrente "alternativlos". Eine andere Option bietet sich in diesem Szenario nicht an. Dennoch sollten Sie sich auch jetzt rechtzeitig erkundigen, ob Sie die rentenrechtlichen Voraussetzungen erfüllen. Die ungefähre Höhe Ihrer zukünftigen EM-Rente entnehmen Sie der Renteninformation.

Falls es jedoch einen Plan B geben könnte, sollten Sie sich beide Varianten genau durchrechnen. Es ist möglich, dass Sie an dieser Stelle viel Geld liegen lassen. Am besten lassen Sie sich vor einer finalen Entscheidung persönlich beraten. Bei der Deutschen Rentenversicherung oder bei uns.