Direkt zu den Inhalten springen

Ausgesteuert – so verhalten Sie sich beim Arbeitsamt richtig

Sechs Wochen Lohnfortzahlung. Anschließend gibt es kein Geld mehr vom Arbeitgeber. Zum Glück springt nun die Krankenversicherung ein. Anstelle des Gehalts gibt es jetzt Krankengeld – maximal 72 weitere Wochen.

Von solchen Verläufen berichten unsere Mitglieder in der Sozialberatung fast täglich. Doch die große Frage ist: Was kommt nach dem Krankengeld?

„Ausgesteuert“ – Was bedeutet das eigentlich?

Wer auch nach 72 Wochen immer noch nicht zurück zur Arbeit kann, wird von der Krankenkasse „ausgesteuert“. Ein merkwürdiger Begriff, der im Prinzip nur ausdrücken soll, dass die Krankenkasse nun nicht mehr zuständig ist. Über die allgemeine Situation, was zu tun ist, wenn das Krankengeld ausläuft, haben wir bereits vor einiger Zeit einen sehr beliebten Beitrag verfasst.

Heute beschäftigen wir uns ausschließlich mit folgender Situation: Das Krankengeld ist nach 72 Wochen ausgelaufen, Sie wurden von der Krankenversicherung bereits „ausgesteuert“. Ihren Job haben Sie zwar noch, Sie sind aber weiterhin krank geschrieben. Ein Antrag zur Erwerbsminderungsrente kommt für Sie noch nicht in Frage – Sie hoffen, dass es irgendwann wieder zurück in den alten Job gehen kann.

Aber von irgendwas müssen jetzt die laufenden Kosten bezahlt werden. Miete, Strom, der wöchentliche Einkauf. Krankengeld gibt es nicht mehr, Ihr Chef muss schon lange nicht mehr zahlen. Die Lösung ist die Agentur für Arbeit.

Trotz Job zum Arbeitsamt

Sie haben sich nicht verlesen. Tatsächlich sollten Sie sofort prüfen, ob Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld haben. Wenn Sie bereits seit mehreren Jahren in der Firma sind oder zuvor in einem anderen Betrieb tätig waren, haben Sie ziemlich sicher Anspruch auf wenigstens zwölf Monate Arbeitslosengeld.

Doch jetzt kommt der Teil, mit dem viele unserer Mitglieder Probleme haben. Wenn Sie sich persönlich bei der Agentur für Arbeit melden und Arbeitslosengeld beantragen, wird man Ihnen einige Fragen stellen. Dabei wird auch die Tatsache zur Sprache kommen, dass Sie eigentlich eine Arbeit haben. Sie sind ernsthaft erkrankt, haben 72 Wochen lang Krankengeld bezogen und möchten nun Ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend machen.

Die Chance ist groß, dass die Mitarbeiterin bei der Arbeitsagentur Sie wieder wegschickt. Denn erstens haben Sie Arbeit, zweitens sind Sie krank. Das Arbeitsamt sei also nicht zuständig…

„Ausgesteuert“ – lassen Sie sich bei der Agentur für Arbeit nicht wegschicken!

Doch. Die Agentur für Arbeit ist in diesem Fall zuständig. Wichtig ist aber: Sie müssen sich „im Rahmen Ihrer Möglichkeiten“ dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen. Ihre Arbeitsunfähigkeit bezieht sich auf Ihren alten Arbeitsplatz. Theoretisch stehen Sie bei einem passenden Angebot also zur Verfügung. Dieser Denkprozess ist elementar wichtig. Nur über diesen Weg kommen Sie an Ihr Geld. Lassen Sie sich also nicht wegschicken.

Lassen Sie sich außerdem nicht darauf ein, sich dem Arbeitsmarkt nur in Teilzeit zur Verfügung zu stellen. Die Argumente der Mitarbeiterin in der Arbeitsagentur mögen überzeugend klingen. Und eigentlich sind Sie ja auch krank, Teilzeit wäre vielleicht noch am ehesten möglich. Die Konsequenz wäre jedoch ein geringeres Arbeitslosengeld. Überlegen Sie also vorher, ob Sie bereit sind, finanzielle Abstriche zu machen.

Die bevorstehende "Aussteuerung" und die Nahtlosigkeitsregelung stellen viele Menschen vor Probleme. In diesem Ratgeber erfahren Sie auf einen Blick die wichtigsten Informationen. Zum Beispiel:

Wann genau Sie sich bei der Arbeitsagentur melden sollten
Wie genau die Prüfung zur Nahtlosigkeit aussieht
Welche Alternativen Sie haben, um an Ihr Geld zu kommen

Außerdem erfahren Sie wichtige Informationen zum großen Thema Erwerbsminderungsrente und dem oft schwierigen Übergang aus dem Krankengeld. In verständlicher und klarer Sprache mit mehr als 30 Grafiken. Hier können Sie "Vom Krankengeld zur Rente" bestellen - entweder als Taschenbuch oder PDF-Datei.