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Aussteuerung: Wann zum Arbeitsamt?

Wer langfristig erkrankt, erhält in der Regel nach sechs Wochen Krankengeld. Allerdings nur für maximal eineinhalb Jahre. Anschließend können Sie noch Arbeitslosengeld beziehen. Doch wann genau muss ich mich bei der Arbeitsagentur melden, wenn ich bald ausgesteuert werde?

In der Sozialberatung des SoVD in Schleswig-Holstein ist das eine Frage, die sehr viele Menschen umtreibt. Und das ist völlig verständlich. Wenn jemand seit vielen Monaten nicht mehr arbeiten kann, immer wieder zwischen Arzt und Arbeitgeber pendelt – und dazu noch Probleme mit der Krankenkasse aufkommen – dann ist das emotional nur schwer zu verkraften. Nach bald anderthalben Jahren Krankengeld winken dann schnell Existenzängste. Habe ich nach der Aussteuerung kein Geld mehr? Bin ich nach der Aussteuerung überhaupt noch krankenversichert?

In diesem Beitrag wollen wir mit einigen Mythen aufräumen. Wenn Sie sich an unsere Empfehlungen halten, können Sie dem Übergang vom Kranken- zum Arbeitslosengeld deutlich entspannter entgegen sehen.

Gibt es eine gesetzliche Frist, in der ich mich bei der Arbeitsagentur melden muss, wenn das Krankengeld ausläuft?

Nein, die gibt es nicht. Wenn Sie einen befristeten Arbeitsvertrag haben, müssen Sie sich spätestens drei Monate vor dem Auslaufen Ihrer Beschäftigung beim Arbeitsamt melden – sonst droht eine Sperre. Wenn Sie wegen Krankheit ausgesteuert werden, besteht ein solches Risiko jedoch nicht.

Mit anderen Worten: Selbst wenn Sie sich erst an dem Tag beim Arbeitsamt melden, an dem das Krankengeld ausläuft, geht Ihr Anspruch nicht verloren.

Kann ich mir mit der Meldung beim Arbeitsamt also ruhig Zeit lassen?

Theoretisch schon. Aber Sie sollten nicht bis auf den letzten Drücker warten. Warum? Da ist zum einen das nicht zu unterschätzende Gefühl von Sicherheit. Stellen Sie sich vor, Sie beziehen seit vielen Monaten Krankengeld. Das bedeutet nicht nur, dass Sie mit einem kleineren Einkommen als früher über die Runden kommen müssen. Sie sitzen außerdem zwischen mehreren Stühlen: Arbeitgeber, Hausarzt, Krankenkasse.

Dann ist da die alles entscheidende Frage, wie es mit Ihnen weitergeht. Zurück in den Job? Weiter abwarten? Erwerbsminderungsrente beantragen? Wäre es da nicht beruhigend, wenn Sie schon vor dem letzten Tag des Krankengeldes Ihre Bewilligung zum Arbeitslosengeld in der Tasche hätten?

Was ist das Schlimmste, das passieren kann, wenn ich erst später zur Arbeitsagentur gehe?

Sobald Sie dem Mitarbeiter im Amt gegenübersitzen, erfolgen zwei Prüfungen. Zum einen geht es um Ihren generellen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Weil Sie aber unmittelbar aus dem Krankengeld kommen, müssen Sie auch noch die amtsärztliche Untersuchung über sich ergehen lassen. Keine Sorge – Sie müssen sich keinem Gutachter vorstellen. Aber das Arbeitsamt prüft nach Aktenlage, inwiefern Sie nun vor dem Hintergrund Ihrer Erkrankung anspruchsberechtigt sind. Läuft es über die Nahtlosigkeitsregelung oder nicht? Erst wenn auch diese Prüfung abgeschlossen ist, kann das Geld ausgezahlt werden.

Falls Sie also spät dran sind, kann es manchmal vorkommen, dass die Bundesagentur für Arbeit noch eine Weile für Ihren Antrag braucht. Das heißt aber nicht, dass Sie Ihren Anspruch verlieren oder weniger Geld bekommen. Erstens wird das Arbeitslosengeld ohnehin erst am Ende des Monats überwiesen. Und zweitens bekommen Sie bei eventuellen Verzögerungen nach der Bearbeitung Ihres Antrags eine Nachzahlung.

Und noch eine wichtige Information: Zum Ende des Krankengelds wird Ihre Kasse Sie anschreiben. In dem Brief steht unter anderem, dass Ihr Krankenversicherungsschutz erlischt. Keine Panik. Wenn Sie Arbeitslosengeld beziehen, sind Sie automatisch krankenversichert. Außerdem gilt nach der Aussteuerung der sogenannte „Nachversicherungsschutz“. Für einen Monat nach dem Krankengeld sind Sie auf jeden Fall weiter krankenversichert. Diese Angst sind Sie jetzt also auch los.

Welche Vorgehensweise wir empfehlen, wenn das Krankengeld ausläuft

Wenn Sie sich mit genau dieser Frage – wann soll ich mich bei der Arbeitsagentur melden, wenn ich bald ausgesteuert werde – in unserer Sozialberatung melden, geben wir Ihnen folgende Empfehlung:

Zwei Monate vor der dem Ende des Krankengeldes sollten Sie sich bei Ihrer Krankenkasse melden. Fordern Sie Ihre Versicherung auf, den „Aussteuerungsschein“ zu übermitteln. Darin steht unter anderem, wann genau Ihr Krankengeld ausläuft. Wenn Ihre Kasse schnell war und die Bescheinigung bereits an Sie geschickt hat, können Sie diesen Schritt überspringen.

Anschließend gehen Sie mit dieser Bescheinigung zum Arbeitsamt und stellen sich dort vor. Man wird Ihnen hier zwei Dokumente in die Hand drücken. Eines für den Arbeitgeber, in dem dieser versichern muss, dass er Ihnen keinen leidensgerechten Arbeitsplatz anbieten kann. Das zweite Formular geht zurück an Ihre Krankenkasse. Diese muss darin unter anderem bescheinigen, in welchem Zeitraum und in welcher Höhe Sie Krankengeld bezogen haben.

Wenn Sie sich an diese Strategie halten, können Sie dem Zeitpunkt der Aussteuerung deutlich entspannter entgehen sehen.

Der Sozialverband Schleswig-Holstein hilft in sozialen Fragen. Wir vertreten unsere Mitglieder bis zum Sozialgericht, zum Beispiel bei Problemen mit der Erwerbsminderungsrente oder dem Behindertenausweis.

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