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Begrenzung der Pflegekosten

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) kündigte eine umfassende Pflegereform an. Für die Pflege im Heim wäre demnach nur noch in den ersten drei Jahren ein Eigenanteil von maximal 700 Euro pro Monat zu zahlen. Verbessern will Spahn zudem die Pflege zu Hause. SoVD-Präsident Adolf Bauer begrüßte die Begrenzung der Eigenanteile als einen wichtigen Zwischenschritt. Zur Absicherung des gesamten Pflegerisikos fordere der Verband jedoch weiterhin eine Pflegevollversicherung.

Ärztin untersucht ältere Frau.
Über eine Begrenzung der Eigenanteile hinaus fordert der SoVD perspektivisch eine Pflegeversicherung, die alle pflegebedingten Kosten übernimmt – also inklusive aller Eigenanteile. Foto: Bojan / Adobe Stock

Mit der Reform würde die Teilkostenversicherung im stationären Bereich nach 36 Monaten in ein „echtes“ Vollversicherungssystem übergehen und damit  pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige finanziell entlasten. Angesichts einer durchschnittlichen Verweildauer in Pflegeheimen zwischen einem und zweieinhalb Jahren (je nach Statistik) fällt die Bilanz jedoch etwas ernüchternd aus. Auch aus diesem Grund würde der SoVD eine niedrigere Deckelung des Eigenanteils begrüßen.

Noch immer müssten 25.000 Euro aus eigener Tasche bezahlt werden. Diese Summe stellt viele Betroffene vor eine große Herausforderung. Die Lösung sieht der SoVD dabei nicht in der privaten Vorsorge und in dem Aus- bzw. Aufbau einer kapitalgedeckten Säule der Pflegeversicherung. Mit einer „Pflegevollversicherung“ fordert der SoVD vielmehr die vollständige Übernahme aller pflegebedingten Kosten, ohne dass die Betroffenen Zuzahlungen leisten müssen.

Mehr Flexibilität dank Pflegebudget?

Mit seiner Reform will der Bundesgesundheitsminister auch die Pflege zu Hause verbessern und erreichen, dass Angehörige diese einfacher organisieren können. Geplant ist hierfür ein jährliches Pflegebudget, aus dem dann etwa Kurzzeit- oder Verhinderungspflege gezahlt werden. Wer Angehörige zu Hause pflegt, soll außerdem mehr Leistungen bekommen.

Ein solches Pflegebudget, das die  flexible Inanspruchnahme von Leistungen ermöglicht, hatte der SoVD bereits 2013 vorgeschlagen. In dem entsprechenden Gesetz fehlt allerdings noch eine Dynamisierungsautomatik, die eine jährlich automatisch wirkende Anpassung ermöglicht, ohne dass der Gesetzgeber gesondert tätig werden muss. Aus Sicht des SoVD fällt die vorgesehene Pflegereform für die ambulante Versorgung dennoch zurückhaltend aus.

SoVD: Verbesserungen nicht nur in stationärer Pflege einführen

Ein weiterer Punkt der Reform: Wer in der stationären Pflege arbeitet, erhält regelhaft einen höheren Lohn. Hierfür sollen nur noch die Pflegeeinrichtungen zur Versorgung zugelassen werden, die nach Tarif oder tarifähnlich bezahlen.

Der SoVD unterstützt die Forderungen nach einer angemessenen Bezahlung und nach besseren Arbeitsbedingungen in der Pflegebranche. Dies darf jedoch nicht nur für die stationäre Pflege gelten, sondern muss in gleicher Weise auch ambulant beruflich Pflegende miteinbeziehen.