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Bei welchen Fragen kann mir der Sozialverband NICHT helfen?

„Wir helfen Ihnen in sozialen Angelegenheiten“ prangt auf den markanten Flyern des Sozialverbands Schleswig-Holstein. Und in der Tat ist die Sozialberatung des SoVD einer der wichtigsten Gründe für den großen Zulauf an Mitgliedern im Land zwischen den Meeren. Die „größte Familie des Nordens“ zählt zurzeit mehr als 150.000 Mitglieder.

„Aber Sie sind doch der Sozialverband …“

Wir helfen unseren Mitgliedern bei vielen Problemen im Sozialrecht. Am häufigsten geht es dabei um die Erwerbsminderungsrente und alle Fragen rund um den Behindertenausweis. Grundsätzlich kann man sagen, dass der Sozialverband immer dann helfen kann, wenn sich Ihre Angelegenheit im Streitfall an einem Sozialgericht wiederfinden würde. Weitere Informationen zu unserer Unterstützung für Sie finden Sie in diesem Beitrag.

„Aber Sie sind doch der Sozialverband …“ Dennoch kommt es immer wieder vor, dass einige Menschen enttäuscht sind, wenn sie das erste Mal in unsere Sozialberatung kommen.  Hintergrund sind fast immer falsche Vorstellungen oder Erwartungen. Aus diesem Grund führen wir an dieser Stelle zusammen, in welchen Problemlagen der Sozialverband Schleswig-Holstein Ihnen NICHT helfen kann.

1. Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Sie haben richtig gehört. In Schleswig-Holstein darf der SoVD Sie bei Fragen zu Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht nicht beraten.

Wenn Sie sich mit Ihrer Patientenverfügung beschäftigen oder überlegen, wer für eine Vorsorgevollmacht in Frage kommt, können Ihnen viele Fragen durch den Kopf gehen. Müsste sich ein Gericht mit diesen Dokumenten auseinandersetzen, würde das allerdings nicht am Sozialgericht passieren. Das ist der Grund dafür, warum wir Sie auf diesem Sachgebiet nicht beraten dürfen. Gern stellen wir Ihnen Informationen und Vordrucke zur Verfügung. Individuellen Rat bekommen Sie allerdings an anderer Stelle.

2. Wohngeld

Auch das Wohngeld hat seinen Platz nicht am Sozialgericht.

Bei Wohngeld denken Sie sicherlich an sozial schwache Haushalte, es muss sich also um eine sozialrechtliche Sache handeln. Wäre naheliegend, trifft aber nicht zu. Streitigkeiten zum Wohngeld werden am Verwaltungsgericht ausgetragen. Aus diesem Grund darf sich der Sozialverband hier nicht für Sie engagieren.

Natürlich ist das Thema Wohnen auch ein soziales. Und wir als Verband wissen um die Schwierigkeiten auf dem Markt, insbesondere in den Städten und im Hamburger Umland. Aus diesem Grund setzen wir uns gemeinsam mit dem Mieterbund Schleswig-Holstein politisch ein – und fordern das Recht auf eine bezahlbare Wohnung in der Landesverfassung.

3. VBL und private Versicherungen

„Private Versicherungen?“ Dafür gibt es andere Ansprechpartner.

Egal ob Riesterrente, betriebliche Altersvorsorge oder die im öffentlichen Dienst verbreitete VBL: Es handelt sich um private Verträge, die nicht über das Sozialrecht laufen. Wenn es in diesem Bereich Schwierigkeiten oder Bedarf nach einer Auskunft gibt, empfehlen wir zum Beispiel die Verbraucherzentrale. Bei Fragen zur VBL können Sie sich in Schleswig-Holstein kostenlos bei der Bürgerbeauftragten für soziale Angelegenheiten erkundigen.

4. Barrierefreiheit

Der Sozialverband kämpft auf politischer Ebene für die Inklusion. Wir können Sie aber nicht zu Ihrem individuellen Umbau beraten.

Es kommt tatsächlich vor, dass Privatpersonen oder Unternehmen bei uns anrufen und um eine kostenlose Beratung zur Barrierefreiheit bitten. Selbstverständlich fühlen wir uns geehrt, dass man dem SoVD so viel Sachverstand unterstellt. Das mag mit unserem Einsatz für die Barrierefreiheit per se zusammenhängen. Immerhin zeichnen wir besonders gute Beispiele in Schleswig-Holstein immer wieder mit dem Gütesiegel des Verbands aus.

Allerdings werden wir niemals den Umbau Ihres Badezimmers aktiv begleiten. Auch die Planung eines neuen Supermarkts dürfen wir nicht durch unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterstützen. Bei diesen Unterfangen wenden Sie sich am besten an einen Architekten. Auch in Schleswig-Holstein gibt es mittlerweile einige Experten zum barrierefreien Bau. Und wenn Sie ein bereits fertiges Gebäude oder Transportmittel kennen, bei dem sich die Inhaber besonders viele Gedanken zu den Bedürfnissen von Menschen mit Behinderung gemacht haben, geben Sie uns gern Bescheid. Vielleicht handelt es sich um einen zukünftigen Preisträger unseres SoVD-Gütesiegels.

5. Beamtenrecht

Der Sozialverband hilft auch Beamten. Aber nicht bei Streitigkeiten mit dem Dienstherrn.

Die meisten unserer Mitglieder sind gesetzlich versichert. Das heißt, sie zahlen in die Arbeitslosen- und die gesetzliche Rentenversicherung ein. Bei Problemen mit diesen Behörden hilft der SoVD. Denn es geht um Auseinandersetzungen mit den Sozialbehörden, die schlussendlich am Sozialgericht entschieden werden.

Sie sind Beamter und glauben, dass Ihre Pensionsansprüche überprüft werden müssen? Oder es gibt ein Problem mit der Beihilfe? Hier kann der Sozialverband Sie nicht beraten.

In unsere Sozialberatung kommen aber dennoch viele Beamte. Warum? Das erfahren Sie in diesem Beitrag.

Jetzt wissen Sie, in welchen Fragen der Sozialverband Schleswig-Holstein Sie nicht beraten darf. Vielleicht können wir Sie ja irgendwann dennoch als neues Mitglied in der „größten Familie des Nordens“ begrüßen. Wir würden uns freuen!