Warum ist das Merkzeichen „G“ für Menschen mit Behinderung so wertvoll?
Die Voraussetzungen für den blauen Parkausweis sind recht hoch, so dass viele Menschen mit Behinderung ihr Leben ohne diesen Nachteilsausgleich organisieren müssen. Falls Sie aber eine Gehbehinderung haben, die nicht für das „aG“ reicht, sollten Sie jetzt aufhorchen.
Die Details zur Erlangung des „G“ finden Sie auf entsprechenden Seiten im Internet. Wenn Sie aber bereits bei einem Fußweg von zwei Kilometern passen müssen bzw. eine Gefahr für Sie oder andere besteht, ist ein Antrag zur Feststellung des Merkzeichens „G“ sinnvoll. Falls Sie bereits eine anerkannte Behinderung haben und einen sogenannten „Verschlimmerungsantrag“ stellen, lesen Sie am besten vorher unseren Bericht zu diesem Thema.