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Diese 3 Nachteilsausgleiche machen das Merkzeichen „G“ so wichtig

Eine der häufigeren Fragen in der Sozialberatung des SoVD Schleswig-Holstein ist die zum Merkzeichen „aG“. Inhaber eines Schwerbehindertenausweises mit diesem Merkzeichen sind berechtigt, den blauen Parkausweis zu beantragen – dieser wiederum erlaubt es dem Betroffenen, das Auto auf Behindertenparkplätzen abzustellen. Mindestens genauso interessant ist jedoch das „G“, mit dem eine ganze Reihe von Nachteilsausgleichen verbunden ist.

Warum ist das Merkzeichen „G“ für Menschen mit Behinderung so wertvoll?

Die Voraussetzungen für den blauen Parkausweis sind recht hoch, so dass viele Menschen mit Behinderung ihr Leben ohne diesen Nachteilsausgleich organisieren müssen. Falls Sie aber eine Gehbehinderung haben, die nicht für das „aG“ reicht, sollten Sie jetzt aufhorchen.

Die Details zur Erlangung des „G“ finden Sie auf entsprechenden Seiten im Internet. Wenn Sie aber bereits bei einem Fußweg von zwei Kilometern passen müssen bzw. eine Gefahr für Sie oder andere besteht, ist ein Antrag zur Feststellung des Merkzeichens „G“ sinnvoll. Falls Sie bereits eine anerkannte Behinderung haben und einen sogenannten „Verschlimmerungsantrag“ stellen, lesen Sie am besten vorher unseren Bericht zu diesem Thema.

Das Merkzeichen „G“ berechtigt nicht zum Halten auf Behindertenparkplätzen.

Wenn Sie erst einmal am Ziel sind, bietet Ihnen das „G“ insbesondere drei enorme Vorteile.

Die drei wichtigsten Nachteilsausgleiche durch das Merkzeichen „G“

Erstens

Den blauen Parkausweis bekommen Sie nicht. Wenn Sie aber mit dem Merkzeichen „G“ einen Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 70 mitbringen und sich gemäß ärztlicher Gutachten weniger als 100 Meter weit fortbewegen können, sollten Sie den gelben Parkausweis beantragen. Mit diesem Dokument können Sie gebührenfrei parken, auf Bewohnerparkplätzen und im eingeschränkten Halteverbot stehen und zur Geschäftszeit in Fußgängerzonen parken.

Leider ist der gelbe Parkausweis zurzeit nur in Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Rheinland-Pfalz gültig. Dieselben Vergünstigungen nutzen Sie jedoch auch mit dem orangefarbenen Ausweis, der bundesweit gilt. Wie Sie an den orangefarbenen Ausweis kommen, lesen Sie in unserem Beitrag über die drei Parkausweise.

Zweitens

Wenn Sie kein Auto besitzen oder in erster Linie mit Bus und Bahn unterwegs sind, sollten Sie mit dem Merkzeichen „G“ das Beiblatt inklusive Wertmarke beantragen. Dieses erhalten Sie zum Jahrespreis von 80 Euro beim Landesamt für soziale Dienste.

Im Besitz der Wertmarke können Sie das ganze Jahr über kostenfrei in allen Nahverkehrszügen fahren – und das bundesweit. Dies gilt auch für den ÖPNV in Städten, also zum Beispiel Straßenbahn, Bus oder U-Bahn. Komplett kostenfrei ist die Wertmarke für Sie, wenn Sie Leistungen nach dem SGB II („Hartz IV“) oder SGB XII („Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung„) erhalten.

Mit der Wertmarke fahren Sie bundesweit ohne zusätzliche Kosten mit der Regionalbahn

Drittens

Einen ganz wesentlichen Vorteil bringt das Merkzeichen „G“, wenn Sie Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung beziehen. Ganze 17 Prozent des Regelbedarfs gibt es zusätzlich vom Sozialamt. Und zwar jeden Monat.

Ein Beispiel: Im Jahr 2018 beträgt der Regelbedarf für Alleinstehende 416 Euro. Mit dem Merkzeichen „G“ kommen 70,72 Euro oben drauf, insgesamt überweist das Amt also fast 500 Euro. Ein bedeutender Unterschied, der das Merkzeichen „G“ für viele Menschen in unserer Sozialberatung so wertvoll macht.

Weitere wichtige Tipps zum Schwerbehindertenausweis finden Sie in diesem Ratgeber, unter anderem:

Welche Rolle Ihrem Hausarzt bei der ganzen Sache zukommt
Wie Sie am einfachsten an einen Parkausweis kommen
Welche Gefahren ein sogenannter "Verschlimmerungsantrag" bergen kann

Außerdem erfahren Sie wichtige Informationen über Ihre Möglichkeiten, eine vorgezogene Rente zu beziehen. Auf 164 Seiten mit mehr als 30 Grafiken. Hier können Sie "Vom Krankengeld zur Rente" bestellen - entweder als Taschenbuch oder PDF-Datei.