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Ende der Lohnfortzahlung – 3 Tipps zum Umgang mit der Krankenkasse

Bei einer längeren Erkrankung erhalten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland in der Regel sechs Wochen lang weiter ihr normales Gehalt – die sogenannte Lohnfortzahlung. Erst danach ist der Arbeitgeber aus der Verantwortung und kann sich gegebenenfalls nach einer Aushilfskraft umschauen. Sie als Betroffener bekommen Ihr Geld fortan von der Krankenkasse. Das Krankengeld beträgt 70 Prozent Ihres letzten Bruttogehalts, aber niemals mehr als 90 Prozent vom Netto.

Vor dem Ende der Lohnfortzahlung wird Ihre Krankenversicherung automatisch mit Ihnen Kontakt aufnehmen. Wenn Sie den erforderlichen Papierkram ausgefüllt haben, wird es nicht lange dauern, bis Sie die erste Überweisung des Krankengeldes auf Ihrem Konto vorfinden.

In unserer Sozialberatung erleben wir es jedoch leider sehr häufig, dass Versicherte während des Bezugs von Krankengeld in Schwierigkeiten geraten. Auslöser dieser Komplikationen sind fast immer die Krankenkassen. Damit Ihnen die nun folgenden brenzligen Situationen erspart bleiben, haben wir die häufigsten Probleme in diesem Beitrag zusammengefasst.

1. Gelber Schein reicht nicht aus

Sie beziehen seit einigen Wochen Krankengeld. Natürlich senden Sie nach jedem Arztbesuch die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen weiter an Ihre Krankenkasse, selbstverständlich lückenlos. Und dennoch halten Sie eines Tages einen Brief der Versicherung in der Hand, in dem es sinngemäß heißt: Wir sind der Ansicht, dass Sie bald wieder arbeiten gehen können. Ab der nächsten Woche stellen wir das Krankengeld ein. Bitte wenden Sie sich an die Bundesagentur für Arbeit.

Nein, nicht wir haben uns das ausgedacht. Immer wieder kommen verzweifelte Menschen mit genau diesem Problem zu uns. In diesem Fall gibt es nur eine Lösung: Sofort Widerspruch einlegen und ohne Umweg zu Ihrem Hausarzt! Dieser sollte einen aktuellen Befundbericht erstellen, mit dem das Argument der Krankenversicherung, Sie seien wieder fit, entkräftet werden kann. Damit Sie in dieser schwierigen Lage nicht allein sind, sollten Sie als Mitglied des SoVD unbedingt unsere Sozialberatung konsultieren.

2. „Kündigen Sie doch Ihren Job!“

Ihr Krankengeld läuft bereits seit einigen Monaten. Da erhalten Sie einen Anruf. Von Ihrer Krankenkasse: „Hallo, guten Tag, wir wollten uns mal nach Ihnen erkundigen…“

Der ein oder andere wird sich vielleicht sogar freuen, wenn Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter der Krankenversicherung so viel Anteilnahme erkennen lassen. Doch oftmals steckt hinter solchen Anrufen der Versuch, Sie dazu zu bewegen, Ihren Job zu kündigen. Anschließend können Sie dann ja Arbeitslosengeld beantragen. Vorsicht bei solchen Ratschlägen! Insbesondere wenn sie von der Krankenkasse kommen.

Normalerweise stehen Sie mit dem Arbeitslosengeld schlechter da als mit Krankengeld. Bevor Sie also wirklich diesen Schritt gehen, sollten Sie sich unbedingt von einem Experten beraten lassen. Denn von einer Kündigung hat vor allem einer etwas – Ihre Krankenkasse.

3. „Hier sind Sie falsch!“

Spätestens nach 78 Wochen ist Ihr Anspruch auf Krankengeld ausgeschöpft. In der Regel gibt es dann erst einmal keine Möglichkeit, aus einem anderen Grund Krankengeld zu erhalten. Nun müssen Sie den Tatsachen ins Auge sehen. Geht wirklich nichts mehr? Dann sollten Sie rechtzeitig die Erwerbsminderungsrente beantragen. Möglicherweise ist es in diesem Fall nötig, übergangsweise Arbeitslosengeld zu beziehen.

Falls Sie noch nicht wissen, wo die Reise aus gesundheitlicher Perspektive hingeht, sollten Sie erst einmal zur Agentur für Arbeit und sich dem Arbeitsmarkt im Rahmen Ihrer Möglichkeiten zur Verfügung stellen. Lassen Sie sich nicht wegschicken. Wenn Sie noch einen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, sollten Sie diesen unbedingt geltend machen. Es ist gut möglich, dass man Sie vom Arbeitsamt direkt zum Jobcenter weiterschickt. Mit Verweis auf Ihre Krankschreibung. Das wäre ein Fehler. Bleiben Sie hart und stellen Sie sich dem Arbeitsmarkt – zumindest in der Theorie – zur Verfügung.

Was haben Sie erlebt?

Auch Sie haben im Rahmen des Krankengeldes Probleme mit der Krankenkasse gehabt? Was haben Sie für Erfahrungen gemacht? Schreiben Sie uns gern über die Kommentar-Funktion!

Der Sozialverband Schleswig-Holstein hilft in sozialen Fragen. Wir vertreten unsere Mitglieder bis zum Sozialgericht, zum Beispiel bei Problemen mit der Erwerbsminderungsrente oder dem Behindertenausweis.

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