Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können mit anerkannter Gleichstellung eine Reihe von Vorteilen erwirken. In diesem Beitrag wollen wir auf die wichtigsten Aspekte rund um das Thema Gleichstellung eingehen. Außerdem beantworten wir, in welchen Situationen eine Gleichstellung auch für Beamte in Frage kommt.
Was bringt mir die Gleichstellung?
Sie erhalten keinen zusätzlichen Urlaub. Früher in die Rente ohne Abschläge kommen Sie mit der Gleichstellung auch nicht. Der Hauptgrund, warum so viele Menschen mit Behinderung an einer Gleichstellung interessiert sind, ist der besondere Kündigungsschutz. Ist die Gleichstellung erfolgt, benötigt Ihr Chef für eine Kündigung das Okay von Integrationsamt und Schwerbehindertenvertretung.
In der Probezeit gilt das übrigens nicht. Innerhalb der ersten sechs Monate kann man Sie ohne die Nennung eines Grundes kündigen. Genauso wie bei allen anderen Arbeitnehmern auch. Und auch wenn die Kündigung erfolgen muss, da Ihre Firma finanzielle Schwierigkeiten hat und deshalb viele Mitarbeiter entlassen muss, kann das Integrationsamt Sie nicht retten. Wertvoll kann die Gleichstellung jedoch sein, wenn Sie aufgrund Ihrer gesundheitlichen Einschränkungen Probleme am Arbeitsplatz haben. Ist dann von Kündigung die Rede, werden sich Schwerbehindertenvertretung und Integrationsamt darum bemühen, die Kündigung abzuwenden. Zum Beispiel durch Umgestaltungen am Arbeitsplatz.