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Grundrente und Arbeitslosigkeit – wie komme ich auf 33 Jahre?

Die Grundrente kommt. Schon 2021 soll es losgehen – darauf haben sich Union und SPD geeinigt. Voraussetzung für die Aufstockung der gesetzlichen Rente sollen mindestens 33 sogenannte „Grundrentenjahre“ sein. Außerdem muss das jeweilige Einkommen im Durchschnitt in einem bestimmten Verhältnis zum Durchschnittseinkommen aller Versicherten stehen. Wer mehr oder weniger verdient hat, geht bei der Grundrente leer aus.

Grundrente und Arbeitslosigkeit – wie komme ich auf 33 Jahre?

In diesem Beitrag schauen wir uns im Detail an, wie Sie Ihre 33 Grundrentenjahre zusammenbekommen. Von besonderer Bedeutung sind die Auswirkungen von Arbeitslosigkeit auf die spätere Grundrente.

Was sind die allgemeinen Voraussetzungen für die Grundrente?

Wie bei allen Formen der gesetzlichen Rente erfordert auch die Grundrente, dass bestimmte „versicherungsrechtliche“ Voraussetzungen erfüllt sind. Das kennen wir zum Beispiel von der Erwerbsminderungsrente, bei der Sie insgesamt fünf Versicherungsjahre vorweisen müssen. Auch bei vorgezogenen Formen der Altersrente müssen Antragsteller mindestens 35 Jahre komplett haben.

Die Bundesregierung hat sich in ihrem Kompromiss zur Grundrente nun darauf verständigt, dass insgesamt 33 Jahre vorliegen müssen. Ab dieser Wasserscheide können betroffene Rentnerinnen und Rentner zumindest eine geringe Aufstockung erhalten. Erst mit 35 Grundrentenjahren ist die vollständige Hochrechnung möglich. Was genau als Grundrentenzeit gilt, schauen wir uns gleich an.

Neben der Erfüllung von wenigstens 33 Grundrentenjahren muss das Einkommen der Betroffenen in einem Korridor zwischen 30 und 80 Prozent des jeweiligen Durchschnittsverdienstes liegen. Das ergibt sich aus der Verbindung vom Durchschnittsverdienst zum Entgeltpunkt: Der durchschnittliche Verdienst im Jahr 2019 betrug 38.901 Euro. Haben Sie genauso viel in einem versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis verdient, entsteht hieraus exakt ein Entgeltpunkt für die spätere Rente. Wenn Sie weniger als 30 Prozent davon (11.679, 30 Euro) oder mehr als 80 Prozent (31.120,80 Euro) an Einkommen erzielt haben, schließt Sie das von der Grundrente aus. Natürlich nur, wenn diese Rechnung für Ihre komplette Erwerbsbiographie gilt – nicht nur für ein Jahr. Die Rentenversicherung schaut sich alle Einkünfte an, die Sie im Laufe Ihres Lebens erarbeitet haben.

Zu guter Letzt schaut man sich noch Ihre gesamte finanzielle Situation an. Was ist mit Betriebsrenten oder Einkünften aus Kapitalanlagen? Erzielen Sie regelmäßig Mieteinkünfte? Nur wenn Ihr komplettes Einkommen im Monat unter 1250 Euro liegt, wird die Grundrente in vollem Umfang greifen. Bei Ehepaaren liegt diese Grenze bei 1950 Euro. Wenn Sie höhere Einnahmen erzielen, werden diese an die Grundrente angerechnet.

Übrigens, einen Antrag müssen Sie für die Grundrente nicht stellen.

Was zählt alles zu den Grundrentenjahren?

Wie bei anderen Rentenarten ist die sogenannte Grundrentenzeit klar definiert. Dazu zählen:

  • Pflichtbeitragsjahre
  • Kindererziehungszeiten
  • Kinderberücksichtigungszeiten
  • nicht erwerbsmäßige Pflege
  • Krankengeld
  • Übergangsgeld

Pflichtbeitragsjahre sind Zeiten, in denen Sie auf Ihr Arbeitseinkommen Rentenbeiträge abgeführt haben – entweder als Angestellter oder selbstständig. Wer sich in der Familie um die Kinder gekümmert hat, kann sich für die Zeit bis zur Vollendung des 10.Geburtstages der Kinder auf Kinderberücksichtungszeiten freuen. Ein Punkt, der dafür spricht, dass insbesondere Frauen von der Grundrente profitieren sollten.

Als Grundrentenzeit zählen auch Monate, in denen Sie einen Angehörigen zu Hause gepflegt haben. Außerdem Zeiten des Krankengeld-Bezugs und Phasen, in denen Sie von Übergangsgeld gelebt haben. Diese Leistung erhalten Sie im Rahmen einer Reha.

Zählt Arbeitslosengeld I oder II als Grundrentenzeit?

Nein, und das ist ein Bruch zu anderen Formen der Altersrente. Selbst bei der Altersrente für langjährig Versicherte werden zumindest Phasen berücksichtigt, in denen Betroffene Arbeitslosengeld beziehen mussten. Beim Arbeitslosengeld II beziehungsweise der früheren Arbeitslosenhilfe kommt es auf die Art der vorgezogenen Altersrente an. Doch bei der neuen Grundrente hat man hier erstmals eine harte Grenze gezogen: Weder Arbeitslosengeld I noch Leistungen des Jobcenters zählen als Grundrentenzeit.

Gibt es eine Möglichkeit, eine Phase der Arbeitslosigkeit für die Grundrente zu nutzen?

Ja, das ist möglich – allerdings nicht rückwirkend. Wenn Sie jedoch aktuell arbeitslos sind und darauf hoffen, in ein paar Jahren von der Grundrente zu profitieren, können Sie jetzt tätig werden. Falls Sie neben dem Arbeitslosengeld einen Minijob ausüben, auf den Sie selbst Rentenversicherungsbeiträge abführen, zählen die entsprechenden Zeiten wieder mit. Auch wenn Sie in früheren Zeiten als Minijobber gearbeitet haben, besteht die Chance, dass diese Monate als Grundrentenzeit anerkannt werden. Jedoch nur, wenn Sie selbst Versicherungsbeiträge eingezahlt haben.

Fazit

Die Voraussetzungen für die Grundrente sind extrem streng und kompliziert. Von einer unbürokratischen Hilfe kann keine Rede sein. Der SoVD kritisiert insbesondere die Ausklammerung von Zeiten der Arbeitslosigkeit: Nicht jedem ist es vergönnt, eine krisensichere Beschäftigung auszuüben. An dieser Stelle sollte der Gesetzgeber unbedingt noch einmal nachbessern.

Der Sozialverband Deutschland hilft in sozialen Angelegenheiten. Wir vertreten unsere Mitglieder bis zum Sozialgericht, unter anderem bei Auseinandersetzungen rund um das Thema Rente und Behinderung.

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