In diesem Beitrag schauen wir uns im Detail an, wie Sie Ihre 33 Grundrentenjahre zusammenbekommen. Von besonderer Bedeutung sind die Auswirkungen von Arbeitslosigkeit auf die spätere Grundrente.
Was sind die allgemeinen Voraussetzungen für die Grundrente?
Wie bei allen Formen der gesetzlichen Rente erfordert auch die Grundrente, dass bestimmte „versicherungsrechtliche“ Voraussetzungen erfüllt sind. Das kennen wir zum Beispiel von der Erwerbsminderungsrente, bei der Sie insgesamt fünf Versicherungsjahre vorweisen müssen. Auch bei vorgezogenen Formen der Altersrente müssen Antragsteller mindestens 35 Jahre komplett haben.
Die Bundesregierung hat sich in ihrem Kompromiss zur Grundrente nun darauf verständigt, dass insgesamt 33 Jahre vorliegen müssen. Ab dieser Wasserscheide können betroffene Rentnerinnen und Rentner zumindest eine geringe Aufstockung erhalten. Erst mit 35 Grundrentenjahren ist die vollständige Hochrechnung möglich. Was genau als Grundrentenzeit gilt, schauen wir uns gleich an.
Neben der Erfüllung von wenigstens 33 Grundrentenjahren muss das Einkommen der Betroffenen in einem Korridor zwischen 30 und 80 Prozent des jeweiligen Durchschnittsverdienstes liegen. Das ergibt sich aus der Verbindung vom Durchschnittsverdienst zum Entgeltpunkt: Der durchschnittliche Verdienst im Jahr 2019 betrug 38.901 Euro. Haben Sie genauso viel in einem versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis verdient, entsteht hieraus exakt ein Entgeltpunkt für die spätere Rente. Wenn Sie weniger als 30 Prozent davon (11.679, 30 Euro) oder mehr als 80 Prozent (31.120,80 Euro) an Einkommen erzielt haben, schließt Sie das von der Grundrente aus. Natürlich nur, wenn diese Rechnung für Ihre komplette Erwerbsbiographie gilt – nicht nur für ein Jahr. Die Rentenversicherung schaut sich alle Einkünfte an, die Sie im Laufe Ihres Lebens erarbeitet haben.