In diesem Beitrag wollen wir uns nicht mit allen Details zur Grundrente beschäftigen. Wenn Sie eine komplette Übersicht suchen, empfehlen wir Ihnen diesen Artikel der Deutschen Rentenversicherung. Doch vereinfacht betrachtet geht es beim Anspruch zur Grundrente um drei Faktoren:
- Sie kommen auf mindestens 33 Grundrentenjahre
- Sie erzielten früher einen Verdienst, der zwischen 30 und 80 Prozent der jeweils geltenden Durchschnittseinkommen lag
- Ihr heutiges Einkommen liegt monatlich zwischen 1250 und 1600 Euro
Wenn Sie hinter alle drei Punkte einen Haken setzen können, besteht mit hoher Sicherheit ein Anspruch auf Grundrente. Falls dem so ist, müssen Sie nichts machen. Die Grundrente wird automatisch ausgezahlt.
Zählt die Erwerbsminderungsrente zur Grundrentenzeit?
Kommen wir zum eigentlichen Punkt dieses Beitrags. Bei vielen Menschen liegt die Ursache einer kleinen Rente darin, dass sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr oder nur noch wenig arbeiten können. Das führt im Regelfall zunächst zum Bezug von Krankengeld, bei einigen Betroffenen anschließend in die Erwerbsminderungsrente.
Ob jemand Anspruch auf die Grundrente hat, hängt zunächst davon ab, ob mindestens 33 sogenannte „Grundrentenjahre“ erfüllt sind. Das heißt: In Ihrem Lebenslauf müssen Stationen aufgelistet sein, von denen wenigstens 33 Jahre für die Grundrente berücksichtigt werden. Bei den meisten von uns ist das natürlich vor allem die Arbeit: Wer angestellt tätig war und Versicherungsbeiträge abführt, erwirbt aus dieser Zeit auch Ansprüche für die Grundrente. Das Gleiche gilt für die Erziehung von Kindern oder bei der Pflege von Angehörigen.
Doch nicht alle Etappen Ihres Lebens gelten als Grundrentenzeiten. Wer Arbeitslosengeld oder „Hartz IV“ beziehen musste, wird vor dem Hintergrund der Grundrente doppelt bestraft. Die Bundesagentur für Arbeit führt nur geringe Rentenbeiträge ab, so dass die Höhe Ihrer späteren Rente dadurch Schaden nimmt. Sind Sie längere Zeit arbeitslos und bekommen Leistungen des Jobcenters, fließen gar keine Beiträge mehr an die Rentenversicherung. Und jetzt kommt’s: Zeiten, in denen Sie arbeitlos waren, zählen bei den Grundrentenjahren nicht mit. Egal ob Arbeitslosengeld I oder II.
Und wie sieht es mit der Erwerbsminderungsrente aus?