Direkt zu den Inhalten springen

Grundrente und Erwerbsminderungsrente – wie passt das zusammen?

Schon Anfang 2021 soll die Grundrente all denjenigen helfen, die trotz jahrelanger Arbeit nur eine kleine Altersrente erhalten. Doch viele Menschen, die sich schon jetzt großer Hoffnung hingeben, werden wohl eine Enttäuschung erleben. Denn die Voraussetzungen für die Grundrente sind äußert streng. Besonders schwer wird es für Erwerbsminderungsrentner.

Grundrente und Erwerbsminderungsrente – wie passt das zusammen?

Nach Erwerbsminderungsrente in die Grundrente

  1. Die Grundrente – in wenigen Worten erklärt
  2. Welche Voraussetzungen gelten für die Grundrente?
  3. Zählt die Erwerbsminderungsrente zur Grundrentenzeit?
  4. Kann ich mit Erwerbsminderungsrente die Grundrente bekommen?

Die Grundrente – in wenigen Worten erklärt

Die Idee hinter der Grundrente ist eigentlich simpel. In Deutschland gibt es viele Menschen, die trotz jahrelanger Arbeit eine geringe Rente beziehen. Diesen Menschen soll nun die Grundrente helfen – indem die Altersrente aufgestockt wird.

Klingt erstmal gut, oder? Und tatsächlich ist die Grundrente prinzipiell eine sinnvolle Strategie, der wachsenden Altersarmut zu begegnen und möglichst viele Menschen zu unterstützen. Wie so oft liegen die Probleme allerdings im Detail. Denn da es sich bei der Grundrente um einen politischen Kompromiss handelt, wirken einige Regularien widersprüchlich – und sorgen dafür, dass die eigentlich einfache Idee in der Praxis ziemlich kompliziert wird.

Welche Voraussetzungen gelten für die Grundrente?

In diesem Beitrag wollen wir uns nicht mit allen Details zur Grundrente beschäftigen. Wenn Sie eine komplette Übersicht suchen, empfehlen wir Ihnen diesen Artikel der Deutschen Rentenversicherung. Doch vereinfacht betrachtet geht es beim Anspruch zur Grundrente um drei Faktoren:

  • Sie kommen auf mindestens 33 Grundrentenjahre
  • Sie erzielten früher einen Verdienst, der zwischen 30 und 80 Prozent der jeweils geltenden Durchschnittseinkommen lag
  • Ihr heutiges Einkommen liegt monatlich zwischen 1250 und 1600 Euro

Wenn Sie hinter alle drei Punkte einen Haken setzen können, besteht mit hoher Sicherheit ein Anspruch auf Grundrente. Falls dem so ist, müssen Sie nichts machen. Die Grundrente wird automatisch ausgezahlt.

Zählt die Erwerbsminderungsrente zur Grundrentenzeit?

Kommen wir zum eigentlichen Punkt dieses Beitrags. Bei vielen Menschen liegt die Ursache einer kleinen Rente darin, dass sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr oder nur noch wenig arbeiten können. Das führt im Regelfall zunächst zum Bezug von Krankengeld, bei einigen Betroffenen anschließend in die Erwerbsminderungsrente.

Ob jemand Anspruch auf die Grundrente hat, hängt zunächst davon ab, ob mindestens 33 sogenannte „Grundrentenjahre“ erfüllt sind. Das heißt: In Ihrem Lebenslauf müssen Stationen aufgelistet sein, von denen wenigstens 33 Jahre für die Grundrente berücksichtigt werden. Bei den meisten von uns ist das natürlich vor allem die Arbeit: Wer angestellt tätig war und Versicherungsbeiträge abführt, erwirbt aus dieser Zeit auch Ansprüche für die Grundrente. Das Gleiche gilt für die Erziehung von Kindern oder bei der Pflege von Angehörigen.

Doch nicht alle Etappen Ihres Lebens gelten als Grundrentenzeiten. Wer Arbeitslosengeld oder „Hartz IV“ beziehen musste, wird vor dem Hintergrund der Grundrente doppelt bestraft. Die Bundesagentur für Arbeit führt nur geringe Rentenbeiträge ab, so dass die Höhe Ihrer späteren Rente dadurch Schaden nimmt. Sind Sie längere Zeit arbeitslos und bekommen Leistungen des Jobcenters, fließen gar keine Beiträge mehr an die Rentenversicherung. Und jetzt kommt’s: Zeiten, in denen Sie arbeitlos waren, zählen bei den Grundrentenjahren nicht mit. Egal ob Arbeitslosengeld I oder II.

Und wie sieht es mit der Erwerbsminderungsrente aus?

Volle Erwerbsminderungsrente

Mit voller Erwerbsminderungsrente haben Sie ebenso schlechte Karten bei der Grundrente. Versicherungsrechtlich gelten diese Phasen als Zurechnungszeit. Die nützen Ihnen bei der Grundrente leider gar nichts. Wer also schon in jungen Jahren aufgrund von Krankheit oder Behinderung weniger als drei Stunden arbeiten kann und deshalb auf die volle Erwerbsminderungsrente angewiesen ist – für den sieht es bei den Voraussetzungen für die Grundrente schlecht aus. Kommen die 33 Jahre nicht aus anderen Phasen des Lebens zusammen, entsteht kein Anspruch.

Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung

Anders kann es aussehen, wenn Sie eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderungsrente beziehen. Diese kann ausgezahlt werden, wenn ein Restleistungsvermögen zwischen drei und sechs Stunden vorhanden ist. Theoretisch kann man neben dem Bezug dieser Rente also noch arbeiten. Falls es sich um eine versicherungspflichtige Tätigkeit handelt, sind Sie aus dem Schneider. Diese gilt in voller Höhe als Grundrentenzeit.

Erwerbsminderungsrente und Minijob

Auch wenn Sie aufgrund Ihrer gesundheitlichen Situation eine Rente beziehen: Als Erwerbsminderungsrentner können Sie im Rahmen eines Minijobs hinzuverdienen. Jetzt kommt es auf die Feinheiten an. Als Minijobber haben Sie immer die Möglichkeit, eigene Beiträge an die Rentenversicherung abzuführen. Wenn Sie diese Chance nutzen, verwandeln Sie die reine Zurechnungszeit aus der Erwerbsminderungsrente in eine Pflichtbeitragszeit – und diese zählt bei den 33 Jahren für die Grundrente mit.

Kann ich mit Erwerbsminderungsrente die Grundrente bekommen?

In bestimmten Fällen ja. Eine reine Erwerbsminderungsrente bringt Sie erst einmal nicht weiter, wenn es um die Erfüllung der Grundrentenzeiten geht. Wenn Sie neben Ihrer EM-Rente jedoch Pflichtbeiträge abgeführt haben, zählt diese Phase in Ihrem Lebenslauf mit. Das ist auch möglich, wenn Sie als Minijobber tätig waren. Hauptsache, Sie haben für dieses Einkommen eigene Rentenbeiträge überwiesen.

Selbst wenn Sie über Jahre eine Erwerbsminderungsrente bezogen haben und nebenbei nicht arbeiten konnten, können die Voraussetzungen für die Grundrente erfüllt sein. Es kommt darauf an, auf insgesamt 33 Grundrentenjahre zu kommen. Wenn Sie das ohne die Zeit mit Erwerbsminderungsrente schaffen, bleibt die Möglichkeit zur Grundrente bestehen. Aber nur, wenn Sie in Ihrem Erwerbsleben entsprechend wenig verdient haben und Ihre gesamten Einkünfte maximal 1250 bis 1600 Euro im Monat betragen.

Der Sozialverband Schleswig-Holstein hilft in sozialen Fragen. Wir vertreten unsere Mitglieder bis zum Sozialgericht, zum Beispiel bei Problemen mit der Erwerbsminderungsrente oder dem Behindertenausweis.

Sie wollen regelmäßig über neue Beiträge in unserem Blog informiert werden?