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Grundsicherung – diese drei Dinge müssen Sie beim Antrag beachten

*aktualisiert am 27.08.2020.

Wenn die Rente nicht reicht, bleibt deutschen Rentnerinnen und Rentnern nur die Grundsicherung im Alter. Schon wer in jüngeren Jahren aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kann, ist in vielen Fällen auf diese Sozialleistung angewiesen. Beim Antrag zur Grundsicherung müssen Sie Ihre Einkommensverhältnisse sowie Ihr Vermögen komplett offenlegen. Doch wenn Sie hier nicht aufpassen, verzichten Sie über einen längeren Zeitraum vielleicht auf mehrere Tausend Euro.

„Ich brauche Hilfe bei der Beantragung von Grundsicherung!“

Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung müssen Sie vor Ort beantragen. Entweder bei der Stadt- oder der Kreisverwaltung. Doch nicht alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Sozialämtern sind so zuvorkommend, dass Sie Ihnen die wichtigsten Punkte im Formular unaufgefordert zeigen. Deshalb sensibilisieren wir Sie in diesem Beitrag für drei elementare Fragen, die Ihnen in der Praxis viel Geld sparen können.

1. Haben Sie eine Gehbehinderung?

Falls Ihre Antwort auf diese Frage „ja“ lautet, werfen Sie bitte sofort einen Blick auf Ihren Schwerbehindertenausweis. Steht dort das Merkzeichen „aG“ oder „G“? Dann gehört eine Kopie Ihres SB-Ausweises unbedingt zum Antrag auf Grundsicherung dazu. Denn auf diese Weise bekommen Sie 17 Prozent des Regelbedarfes mehr – und das jeden Monat.

Ein Beispiel: Weil er alleinstehend ist, steht Horst B. ein Regelbedarf in Höhe von 432 Euro zu. Davon muss er Lebensmittel, Kleidung, Strom und vieles andere bezahlen. Da Horst B. einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „G“ hat, bekommt er aber gut 73 Euro mehr vom Amt (17 Prozenjt von 432 Euro). Weitere Vorteile des Merkzeichens „G“ finden Sie in diesem Beitrag.

Übrigens, einen Schwerbehindertenausweis beantragen Sie in Schleswig-Holstein beim Landesamt für soziale Dienste. Falls Sie bereits einen SB-Ausweis haben und überlegen, einen Verschlimmerungsantrag zu stellen, sollten Sie VORHER unbedingt diesen Beitrag lesen.

2. Haben Sie eine Hausrat- oder Haftpflichtversicherung?

Wenn Sie alleinstehend sind, gewährt Ihnen der Gesetzgeber in der Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung gerade einmal 432 Euro im Monat. Dazu kommen noch die angemessenen Kosten der Unterkunft. Da kommt mancher ins Grübeln, wie er in Zukunft etwas Geld einsparen kann, um über die Runden zu kommen. Eines sollten Sie aber ganz sicher nicht tun: Kündigen Sie auf gar keinen Fall Ihre Haftpflichtversicherung!

In der Regel kostet diese ein paar Euro im Monat. Ein wenig teurer ist möglicherweise Ihre Hausratversicherung. Doch Sie sichern damit elementare Risiken ab. Und jetzt kommen wir zum relevanten Punkt: Bei der Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch XII werden die Beiträge für beide Versicherungsarten angerechnet. Mit anderen Worten, das Sozialamt bezahlt sowohl Ihre Haftpflicht- als auch Ihre Hausratversicherung. Achten Sie bitte bei Ihrem Antrag auf Grundsicherung ganz besonders auf diesen Punkt.

Eine Einschränkung gibt es bei dieser guten Nachricht jedoch: Die Versicherungsbeiträge können Sie in der Grundsicherung nur von Ihrem Einkommen absetzen. In der Regel ist das eine kleine Rente, die Sie neben der Grundsicherung beziehen. Wenn Sie jedoch über keinerlei eigene Einkünfte verfügen, müssen Sie die Versicherung weiterhin selbst bezahlen.

3. Sind Sie Mitglied im Sozialverband?

Die Mitgliedschaft im SoVD Schleswig-Holstein kostet zurzeit 6,90 Euro im Monat. Das klingt erst einmal nicht viel. Für jemanden, der von 432 Euro leben muss, ist aber auch dieser Betrag ein nicht zu unterschätzender Kostenfaktor.

Wenn Sie als Mitglied unsere Sozialberatung in Anspruch genommen haben, gibt es jedoch auch für dieses Problem eine Lösung. Denn in diesem Fall kann der Mitgliedsbeitrag zum Sozialverband ebenfalls auf die Grundsicherung angerechnet werden. Genauso wie bei Haftpflicht- und Hausratversicherung übernimmt dann die Sozialbehörde für Sie diese sechs Euro im Monat.

Fazit:

Beim Antrag zur Grundsicherung gilt es, besonders diese drei Fragen zu beachten. Selbst wenn Sie bereits seit einiger Zeit Grundsicherung bekommen, können Sie sich bei Ihrem zuständigen Amt melden, um eine Änderung zu beantragen. Es zahlt sich aus.

Der Sozialverband Schleswig-Holstein hilft in sozialen Fragen. Wir vertreten unsere Mitglieder bis zum Sozialgericht, zum Beispiel bei Problemen mit der Erwerbsminderungsrente oder dem Behindertenausweis.

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