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Kinderrechte kommen nicht ins Grundgesetz

Am Montag endeten die Beratungen dazu ergebnislos. Ein Versprechen aus dem Koalitionsvertrag wird damit nicht umgesetzt. Der SoVD zeigt sich hierüber enttäuscht.

Junge blickt traurig in die Kamera
Die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz ist aus Sicht des SoVD überfällig. Vorerst wird daraus nichts. Foto: fresnel6 / Adobe Stock

Zur im Koalitionsvertrag verabredeten Aufnahme von Kinderrechten kommt es in dieser Legislaturperiode nicht mehr. Die Fraktionen konnten sich nicht auf einen Beschluss einigen. Da für Änderungen des Grundgesetzes eine Mehrheit von zwei Dritteln der Abgeordneten zustimmen muss, waren nicht nur die Regierungsparteien mit der Abstimmung beschäftigt.

Innerhalb der Koalition gab es Vorbehalte auf Seiten der Unionsparteien, diesen Schritt zu gehen. Der SoVD reagiert enttäuscht. „Es ist ein Armutszeugnis für die große Koalition, dass es nach monatelangen Verhandlungen nicht möglich ist ein Gesetz zur ausdrücklichen Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz auf den Weg zu bringen. Die Rechte von Kindern müssen gestärkt werden, das steht fest. Dass dieses Vorhaben nun wieder aufgeschoben wird, enttäuscht mich maßlos“, äußerte sich Adolf Bauer.

Die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz ist eine Kernforderung der SoVD-Jugend. Der SoVD beteiligte sich kürzlich an einer entsprechenden Kampagne.

In der Pandemie sei es zudem besonders wichtig, die Belange von Kindern in den Blick zu nehmen. „Es ist höchste Zeit, die schon im Koalitionsvertrag festgelegten Rechte der Kinder auf Schutz, Förderung und Beteiligung ins Grundgesetz aufzunehmen. Gerade in Zeiten der Pandemie erhöht dieser Schritt die Bildungschancen insbesondere von Kindern und Jugendlichen aus benachteiligten Familien“, so SoVD-Präsident Adolf Bauer im vergangenen Jahr.