Job verloren und Krankengeld – wann habe ich Anspruch?
Wer versicherungspflichtig angestellt und Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung ist, hat im Krankheitsfall zunächst einmal Anspruch auf Lohnfortzahlung. Normalerweise bis zu sechs Wochen lang. Erst nach diesem Zeitraum stellt sich die Frage nach dem Krankengeld. Und natürlich auch nur dann, wenn Sie weiterhin krankgeschrieben sind.
Möglich ist folgendes Szenario: Sie arbeiten im Angestelltenverhältnis und erkranken über einen längeren Zeitraum. Ihr Hausarzt schreibt Sie krank. Wenn Ihr Arbeitsverhältnis jetzt ausläuft, muss Ihre Versicherung Ihnen trotzdem Krankengeld zahlen. Möglich ist auch, dass Ihr Chef noch einige Wochen mit dem normalen Gehalt dran ist. In diesem Fall wäre die Krankenkasse erst im Anschluss an der Reihe und müsste Ihnen das Krankengeld nach Ende der Lohnfortzahlung überweisen.