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Mehr Ehrlichkeit beim Bürgergeld

Kurzmeldung

Zum Bericht über die Initiative des Rechtsanwalts und Steuerberaters Jan Osterloh (vgl. Kieler Nachrichten am 10.08.2014: „Steuerberater aus Bordesholm klagt: Bürgergeld ist oft höher als der Grundfreibetrag“) äußert sich der Vorsitzende des SoVD-Landesverbandes Schleswig-Holstein, Alfred Bornhalm, wie folgt:

Seit Wochen übertreffen sich viele „selbsternannte Schiedsrichter“ des Bürgergelds mit ihren Beiträgen in reinstem Populismus. Mit Vereinfachung, Verdrehung und sogar Desinformation werden vermeintlich Belege dafür präsentiert, die nur eines verdeutlichen sollen: Eine durchaus nennenswerte Gruppe unter den Bürgergeldempfängern läge auf der faulen Haut, würde „üppig alimentiert“ und ginge vor allem deshalb keiner Arbeit nach, weil es sich für sie „nicht rechne“. Das Abstandsgebot zu den Gehältern im Niedriglohnsektor sei nicht ausreichend. Das führe schließlich dazu, dass sich „Niedriglöhner“ für das attraktive Bürgergeld entscheiden würden und keiner regelmäßigen Beschäftigung mehr nachgehen wollten.

„In diesen Chor stimmt Rechtsanwalt Jan Osterloh nicht ein, zielt seine Initiative doch ganz offensichtlich auf die rechtliche Überprüfung eines angemessenen steuerlichen Grundfreibetrages. Gleichwohl dürfte ihm die inzwischen aufgeheizte Stimmung in weiten Kreisen der Bevölkerung für sein Herangehen gut in die Karten spielen“, so der Landesvorsitzende.

Kritisch merkt er an, dass fast alle, die sich skeptisch zum Bürgergeld melden, oft ein „wichtiges Detail“ in ihren Beiträgen unterschlagen. Auch in der Berichterstattung in den Kieler Nachrichten heute ist dieses Thema nicht angesprochen worden: „Es ist schlichtweg falsch, pauschal zu behaupten, Arbeit lohne sich für viele Menschen nicht im Hinblick auf das „üppig“ ausfallende Bürgergeld. Nach Expertisen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) macht selbst bei einer Single-Person der Unterschied zwischen Bürgergeld und Mindestlohn je nach Region in der Regel zwischen 250 und 300 Euro aus. Viele wissen nicht, dass ergänzende Sozialleistungen wie etwa das Kindergeld oder das Wohngeld für Bürgergeldempfänger als Einkommen betrachtet und deshalb in Gänze angerechnet werden. Rechnen wir das ein, dann haben Menschen mit Arbeit immer mehr Einkommen“, so Alfred Bornhalm.

Abschließend äußert sich der Landesvorsitzende zur Debatte um das Bürgergeld: „Leider wird eine ganze Gruppe von Menschen, die wirtschaftlich benachteiligt ist, diskreditiert. Tatsache ist, dass die übergroße Mehrheit der betroffenen Menschen gerne wieder arbeiten möchte. Dabei geht es nicht nur um ein höheres Einkommen, sondern auch um eine sinnstiftende Tätigkeit, die Teilhabe, Respekt und Anerkennung bedeutet. Die meisten Menschen, die heute in Deutschland länger erwerbslos sind, haben entweder gesundheitliche Probleme, ihnen fehlt eine ausreichende Qualifizierung oder aber haben keine Alternative, weil sie etwa als Alleinerziehende und der Verpflichtung zur Kinderbetreuung und -versorgung dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen können“.