Knifflig wird es, wenn Sie die nächste Frage mit „ja“ beantworten:
3. Sie sind 61 und werden arbeitslos. Ihnen fehlen noch 24 Monate als Wartezeit für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Eine Insolvenz des Arbeitgebers liegt nicht vor.
Das Gesetz sagt in diesem Fall, dass Ihre Arbeitslosigkeit nicht als Wartezeit für den Eintritt in die vorgezogene Altersrente akzeptiert wird. Die damalige Bundesregierung wollte mit diesem Passus verhindern, dass sich eine Masse von gut qualifizierten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mit Anfang 60 aus dem Berufsleben verabschiedet.
Was können Sie machen?
Sie beziehen Ihr Arbeitslosengeld 24 Monate und gehen mit 63 in Rente. Und zwar ohne Abschlag. Allerdings gelingt Ihnen das nur unter Zuhilfenahme eines wichtigen Details. Auch bei Arbeitslosigkeit haben Sie die Möglichkeit, einer Tätigkeit nachzugehen. Üben Sie zusätzlich zum Arbeitslosengeld einen Minijob aus und verzichten nicht auf eigene Beiträge zur Rentenversicherung, fließen diese auf Ihr Rentenkonto. Und plötzlich gelten die 24 Monate, in denen Sie Arbeitslosengeld beziehen, wieder als Wartezeit für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte.
Mit 63 ohne Abschläge in Rente zu gehen, ist also möglich, selbst wenn Sie zwei Jahre zuvor noch arbeitslos werden. Es kommt aber auf den Einzelfall an, in unserer Sozialberatung helfen wir Ihnen gern weiter.