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Mit 63 in die Rente – aber vorher arbeitslos?

So früh wie möglich in Rente – und das ohne Abschläge. Davon träumen viele Menschen in Deutschland. In einem unserer letzten Beiträge haben wir darüber informiert, unter welchen Umständen dies in welchem Alter möglich ist. Bei der Altersrente für besonders langjährig Versicherte lauert allerdings eine Falle, auf die wir heute näher eingehen möchten.

Vor der Rente zwei Jahre arbeitslos – geht das?

Gerade Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit massiven gesundheitlichen Einschränkungen denken zum Ende des Erwerbslebens darüber nach, den Ruhestand früher zu beginnen. Eine Option kann sein, in den letzten zwei Jahren vor dem geplanten Rentenbeginn Arbeitslosengeld zu beziehen. Denn ab einem Alter von 58 Jahren kann ein Anspruch auf 24 Monate Arbeitslosengeld bestehen.

Wenn Sie mit 63 Jahren die erforderliche Wartezeit von 45 Jahren erfüllen, können Sie die Altersrente für besonders langjährig Versicherte beantragen. Wie in unserem Beitrag über den frühestmöglichen Renteneintritt erläutert, gibt es Konstellationen, in denen Sie Ihre Rente sogar früher antreten können.

Folgende Fragen sind nun für Sie wichtig:

 

1. Erreichen Sie die Wartezeit von 45 Jahren bereits mit 61?

Fällt Ihre Antwort positiv aus, können Sie ohne Bedenken in die Arbeitslosigkeit gehen. Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, beziehen Sie in diesem Fall maximal zwei Jahre Arbeitslosengeld und gehen anschließend in die Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Ohne Abschläge. Aber Vorsicht: Das Mindestalter für die Altersrente nach 45 Jahren steigt für jeden Jahrgang an. Wann genau Sie persönlich abschlagsfrei Ihre Altersrente für langjährig Versicherte in Anspruch nehmen können, lesen Sie in diesem Beitrag.

2. Ihnen fehlen mit 61 noch zwei Jahre Wartezeit und Sie werden nun arbeitslos. Liegt eine Insolvenz des Arbeitgebers vor? Wurde der Betrieb komplett liquidiert?

Auch in diesem Fall zählen Ihre 24 Monate Arbeitslosengeld als Wartezeit für die Rentenversicherung. Mit 63 gehen Sie ohne Abschläge in die Altersrente.

Knifflig wird es, wenn Sie die nächste Frage mit „ja“ beantworten:

 

3. Sie sind 61 und werden arbeitslos. Ihnen fehlen noch 24 Monate als Wartezeit für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Eine Insolvenz des Arbeitgebers liegt nicht vor.

Das Gesetz sagt in diesem Fall, dass Ihre Arbeitslosigkeit nicht als Wartezeit für den Eintritt in die vorgezogene Altersrente akzeptiert wird. Die damalige Bundesregierung wollte mit diesem Passus verhindern, dass sich eine Masse von gut qualifizierten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mit Anfang 60 aus dem Berufsleben verabschiedet.

Was können Sie machen?

Sie beziehen Ihr Arbeitslosengeld 24 Monate und gehen mit 63 in Rente. Und zwar ohne Abschlag. Allerdings gelingt Ihnen das nur unter Zuhilfenahme eines wichtigen Details. Auch bei Arbeitslosigkeit haben Sie die Möglichkeit, einer Tätigkeit nachzugehen. Üben Sie zusätzlich zum Arbeitslosengeld einen Minijob aus und verzichten nicht auf eigene Beiträge zur Rentenversicherung, fließen diese auf Ihr Rentenkonto. Und plötzlich gelten die 24 Monate, in denen Sie Arbeitslosengeld beziehen, wieder als Wartezeit für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte.

Mit 63 ohne Abschläge in Rente zu gehen, ist also möglich, selbst wenn Sie zwei Jahre zuvor noch arbeitslos werden. Es kommt aber auf den Einzelfall an, in unserer Sozialberatung helfen wir Ihnen gern weiter.

Wenn die Altersrente ansteht, verfügen die meisten Menschen über mehrere Möglichkeiten. Gleichzeitig stellen sich Fragen, zum Beispiel:

Ist die Rente mit Schwerbehindertenausweis besser als die nach 45 Jahren?
Sind die letzten Jahre vor der Rente besonders wertvoll, was die "Rentenpunkte" angeht?
Kann ich zwei Varianten der vorgezogenen Rente miteinander kombinieren, um die Abschläge zu umgehen?

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