Direkt zu den Inhalten springen

Mit dem richtigen Befundbericht zum Schwerbehindertenausweis

Ein großer Teil der Sozialberatung des SoVD in Schleswig-Holstein dreht sich um den Schwerbehindertenausweis. Viele unserer Mitglieder kommen mit Fragen rund um das Antragsverfahren zu uns, andere überlegen, einen „Verschlimmerungsantrag“ zu stellen. Wenn es zu Schwierigkeiten kommt, ist aber fast allen Problemen eines gemein: Der Befundbericht des Hausarztes oder eines Facharztes sagt nicht das aus, was er eigentlich aussagen sollte.

Diese 5 Punkte sollten in keinem Befundbericht fehlen

Vor diesem Hintergrund stellen wir Ihnen in diesem Beitrag fünf Inhalte vor, die Bestandteil jedes Befundberichts sein sollten. Bevor Sie einen Antrag zum Schwerbehindertenausweis oder für eine Erwerbsminderungsrente stellen, sollten Sie deshalb immer das Gespräch mit Ihrem Arzt suchen. Denn dieser verfasst den medizinischen Bericht nicht absichtlich in unzureichender Form, sondern in der Regel aus Unwissenheit. Oftmals spielt auch zu wenig Zeit eine Rolle.

Lassen Sie sich bitte nicht abwimmeln. Denn ein wenig aussagekräftiger Befundbericht führt fast immer dazu, dass das Verfahren in die Länge gezogen wird. Wenn Sie Pech haben, flattert Ihnen später ein Bescheid ins Haus, mit dem Sie überhaupt nicht gerechnet haben. Alles nur weil die Befundberichte nicht das enthielten, was sie eigentlich beschreiben sollten. Unnötige und – falls Sie sich von einem Anwalt vertreten lassen – kostspielige Widersprüche und möglicherweise sogar Gerichtsverfahren sind die Folge.

„Im Schwerbehindertenrecht kommt dem ärztlichen Befundbericht eine zentrale Rolle zu. Da der überwiegende Teil der Anträge auf Basis dieser Berichte entschieden wird, müssen diese deutlich machen, auf welche Weise und in welchem Ausmaß Einschränkungen im Alltag bestehen. Es kann daher sinnvoll sein, die persönliche Situation vorher mit den Ärzten zu besprechen, die im Antrag genannt werden sollen.“

Michael Berger, Landesamt für soziale Dienste Schleswig-Holstein

1. Wie lange behandelt Ihr Arzt Sie bereits?

Seit wann sind Sie bei Ihrem Arzt in Behandlung? Diese Frage muss im Befundbericht konkret beantwortet werden. Achten Sie auf darauf, dass der Befundbericht möglichst aktuell ist. Das Landesamt für soziale Dienste kann mit Berichten von anno dazumal nur wenig anfangen, wenn es um einen aktuellen Antrag geht. Natürlich kann es in bestimmten Fällen sinnvoll sein, dem Amt auch ältere Befundberichte zugänglich zu machen – etwa wenn aufgezeigt werden soll, wie sich eine Erkrankung über die Jahre verschlimmert hat. Grundsätzlich lautet die Devise jedoch: Je aktueller der Bericht, desto besser.

2. Zu welcher Diagnose kommt der Arzt im Befundbericht?

Ein ordentlicher Bericht sollte neben der Dauer der Behandlung auch eine eindeutige Diagnose beinhalten. Ihr Arzt wird in seinem Bericht voraussichtlich einen Buchstaben-Zahlen-Code verwenden, den sogenannten ICD-Code. Wenn Sie also erst einmal nur Bahnhof verstehen, können Sie diverse Datenbanken im Internet verwenden, um zu sehen, was sich hinter dem Zahlensalat verbirgt.

Achten Sie darauf, ob Ihr Arzt tatsächlich dieselbe Diagnose angegeben hat, die er auch im Gespräch mit Ihnen zum Thema gemacht hat. Nicht selten steht im Bericht etwas anderes, das kann mit Blick auf Ihren Antrag mitunter Folgen haben.

3. Wird die Schwere der Erkrankung und deren Auswirkungen im Alltag beschrieben?

Mit der wichtigste Punkt im Befundbericht ist die Beschreibung der Erkrankung. Aufgrund dieser Einlassungen kann und wird der Mitarbeiter im zuständigen Amt einordnen, welcher Grad der Behinderung (GdB) oder welches Merkzeichen Ihnen zusteht. Basis für dieses Verfahren ist die Versorgungsmedizin-Verordnung, die Sie sich kostenlos herunterladen können.

Kann der Patient noch lange sitzen? Kann er stehende Tätigkeiten verrichten? Auf welche Bereiche hat eine psychische Erkrankung welche Auswirkungen. All diese Fragen sollten in einem Befundbericht knapp aber klar beschrieben werden. Ist das nicht der Fall, wird es schwierig, weiß Michael Berger, Dezernatsleiter Schwerbehindertenrecht beim Landesamt für soziale Dienste in Lübeck: „Da der überwiegende Teil unserer Anträge auf Basis der Berichte Ihrer Ärzte entschieden wird, müssen diese deutlich machen, auf welche Weise und in welchem Ausmaß Einschränkungen im Alltag bestehen.“

4. Welche Therapien wurden bereits durchgeführt und mit welchem Ergebnis?

Wurden bereits Medikamente verabreicht? Haben diese eine Besserung herbeigeführt. Hat der Patient es mit Krankengymnastik versucht? Welche Behandlungen durchgeführt wurden, spielt für die Beurteilung für den Schwerbehindertenausweis eine wichtige Rolle. Noch bedeutender ist dieser Part im medizinischen Bericht bei Anträgen zur Erwerbsminderungsrente.

Auch hier sollte Ihr Arzt kurz beschreiben, welche Anstrengungen bereits unternommen wurden. Fehlt dieser Aspekt, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass Ihr Antrag abgelehnt bzw. nicht in Ihrem Sinne beschieden wird.

5. Zu welcher Prognose kommt Ihr Arzt?

Hier geht es immer um die spezifische Frage, was Sie mit Ihrem Antrag erreichen möchten. Falls Sie an einem besonderen Parkausweis interessiert sind, bei dem sich der Antragsteller jedoch nicht mehr als 100 Meter am Stück fortbewegen können darf, sollte diese Frage durch Ihren Arzt klar und deutlich beantwortet werden. Kommt dieser zu der Ansicht, dass Sie diese Wegstrecke noch schaffen, brauchen Sie den Antrag gar nicht erst stellen. Wenn er Ihrer Meinung ist, muss das eindeutig aus dem Bericht hervorgehen.

Ein weiteres Beispiel: Falls Sie Schmerzpatient sind, sollte die Diagnose aussagen, ob Ihr Arzt diese Erkrankung für chronisch hält. Oder dass sie sich im Zeitverlauf verschlimmert hat und davon auszugehen ist, dass sich dies so fortsetzen wird.

Fazit:

Ein aussagekräftiger Befundbericht muss nicht länger als ein oder zwei Seiten sein. Ihr behandelnder Arzt sollte aber alle fünf der oben aufgezeigten Punkte in seinem Bericht ansprechen – und zwar knapp und präzise. Damit hilft er nicht nur Ihnen, sondern beschert auch der Verwaltung ein leichteres Arbeiten. Widersprüche werden vermieden, doppelte Anfragen zu erneuten Gutachten können eingespart werden. So haben alle etwas davon.

Der Sozialverband Deutschland hilft in sozialen Angelegenheiten. Wir vertreten unsere Mitglieder bis zum Sozialgericht, unter anderem bei Auseinandersetzungen rund um das Thema Rente und Behinderung.

Sie wollen regelmäßig über neue Beiträge in unserem Blog informiert werden? Melden Sie sich einfach zu unserem Newsletter per E-Mail an!