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Mit der Nahtlosigkeitsregelung zum Arbeitslosengeld – das sollten Sie jetzt wissen

Sie sind seit längerer Zeit krank und sorgen sich um das, was nach dem Krankengeld kommt? Dann sind Sie in diesem Beitrag richtig. Wir erklären in kompakter Form, welche Möglichkeiten Ihnen über die sogenannte Nahtlosikgeitsregelung offen stehen.

Nahtlosigkeit – was ist das?

Woher der Begriff genau kommt, wissen auch wir nicht. Doch der Volksmund bringt auf den Punkt, worum es bei dieser wichtigen Regelung geht: Es handelt sich um ein nahtloses Ineinandergreifen von zwei unterschiedlichen Lohnersatzleistungen – um den lückenlosen Übergang vom Kranken- zum Arbeitslosengeld und dann in die Erwerbsminderungsrente. Zu finden ist diese Regelung im § 145 SGB III.

Wann greift die Regelung?

Bürgerinnen und Bürger, die länger als sechs Wochen am Stück krank sind, werden nicht mehr von ihrem Arbeitgeber bezahlt. Nach spätestens 42 Tagen muss deshalb die Krankenkasse einspringen und überweist den Betroffenen Krankengeld. Doch auch bei dieser Lohnersatzleistung gibt es ein gesetzlich vorgegebenes Ende. Maximal 72 Wochen nach dem Ende der Lohnfortzahlung ist Schluss. Nur in Ausnahmefällen kann über den Beginn einer neuen Blockfrist ein sofortiger neuer Anspruch auf Krankengeld erwirkt werden.

Wenn das Krankengeld ausläuft und eine Erwerbsminderungsrente beantragt wurde, kommt die Nahtlosigkeitsregelung ins Spiel.

Was muss ich machen, um über § 145 SGB III Arbeitslosengeld zu beziehen?

Die Nahtlosigkeitsregelung kann nur greifen, wenn Sie bereits ausgesteuert wurden. Also nach dem Ende des Krankengeldes. Wer aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr davon ausgeht, noch einmal zurück in seinen Job zu finden, kann eine Erwerbsminderungsrente beantragen. Doch selbst wenn dieser Antrag noch während des Bezugs von Krankengeld erfolgt, bedeutet das nicht, dass die EM-Rente bis zum Ende der 78 Wochen bewilligt wird. Ein solcher Antrag kann sich mitunter über Monate hinziehen. Damit Betroffene in dieser Situation nicht zum Sozialamt müssen, gibt es die Nahtlosigkeitsregelung. Sie bekommen dann bis zur Entscheidung der Rentenversicherung Arbeitslosengeld.

Denken Sie daran, sich rechtzeitig bei der Bundesagentur für Arbeit zu melden. Spätestens drei Monate vor dem Auslaufen des Krankengeldes sollten Sie Kontakt zum Arbeitsamt aufnehmen.

Kann mich auch die Arbeitsagentur zwingen, einen Rentenantrag zu stellen?

Indirekt schon. Kommen Sie der Aufforderung des Arbeitsamtes nicht nach und stellen keinen Rentenantrag, darf die Behörde die Zahlung des Arbeitslosengeldes einstellen. Gemäß § 145 Abs. 2 SGB III wird die Leistung entzogen, da Sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen. In dieser Zeit ruht das Arbeitslosengeld.

Ich habe noch keine Erwerbsminderungsrente beantragt, aber mein Krankengeld läuft aus. Was mache ich jetzt?

Sie haben immer noch die Möglichkeit, die EM-Rente zu beantragen. Auch dann würden Sie von der Nahtlosigkeitsregelung profitieren. Falls Sie aber abwarten wollen und einstweilen keinen Rentenantrag stellen möchten, müssen Sie sich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen. Im Rahmen Ihrer Möglichkeiten. Mehr zu diesem Thema finden Sie in unserem Beitrag über das Ende des Krankengeldes.

Die bevorstehende "Aussteuerung" und die Nahtlosigkeitsregelung stellen viele Menschen vor Probleme. In diesem Ratgeber erfahren Sie auf einen Blick die wichtigsten Informationen. Zum Beispiel:

Wann genau Sie sich bei der Arbeitsagentur melden sollten
Wie genau die Prüfung zur Nahtlosigkeit aussieht
Welche Alternativen Sie bei der Arbeitsagentur haben

Außerdem erfahren Sie wichtige Informationen zum großen Thema Erwerbsminderungsrente und dem oft schwierigen Übergang aus dem Krankengeld. Auf 164 Seiten mit mehr als 30 Grafiken. Hier können Sie "Vom Krankengeld zur Rente" bestellen - entweder als Taschenbuch oder PDF-Datei.