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Nahtlosigkeit - wer entscheidet das eigentlich?

Wenn das Krankengeld nach spätestens 78 Wochen ausläuft, ist guter Rat teuer. In der Regel geht es nun finanziell bei der Bundesagentur für Arbeit weiter, häufig über die sogenannte Nahtlosigkeitsregelung. Aber - wie genau wird eigentlich entschieden, ob diese bei Ihnen zur Anwendung kommt?

Nahtlosigkeitsregelung - wer entscheidet das?

Fragen zum Krankengeld und über die Zeit direkt im Anschluss erreichen uns beim SoVD Schleswig-Holstein sehr häufig. Viele Menschen fühlen sich in dieser Situation allein gelassen. Und das ist nicht verwunderlich: Einerseits bereitet die Erkrankung selbst große Schwierigkeiten, nun kommen auch noch finanzielle und organisatorische Hürden dazu.

Wenn Sie nach dem Ende des Krankengeldes Arbeitslosengeld beantragen, werden Sie zum ersten Mal mit dem Begriff der "Nahtlosigkeit" konfrontiert. Für eine erste Einführung, was das genau bedeutet, lesen Sie gern diesen Artikel. Oder Sie schauen sich das unten eingefügte Video an.

Die Bedeutung der Nahtlosigkeitsregelung

Unter welcher Prämisse Sie nun Arbeitslosengeld bekommen, spielt für den weiteren Verlauf eine wichtige Rolle. Überweist die Arbeitsagentur das Geld im Rahmen der Nahtlosigkeit? Dann müssen Sie mit wenig Komplikationen rechnen. Sie brauchen sich auch keine Gedanken darüber machen, was ab jetzt mit Ihren Krankmeldungen geschehen soll.

Ziemlich sicher ist nur, dass Sie von der BA zu einer Reha aufgefordert werden. Denn dann wird über die Deutsche Rentenversicherung überprüft, wie es langfristig gesundheitlich für Sie weiter geht. Erwerbsminderungsrente? Umschulung? Zurück an den Arbeitsplatz?

Greift die Nahtlosigkeitsregelung jedoch nicht, wird es in vielen Fällen weniger geschmeidig. Denn um jetzt trotzdem an Ihr Arbeitslosengeld zu kommen, sind Sie gezwungen, sich der Arbeitsvermittlung zur Verfügung zu stellen. Mit Ihrem verbleibenden Leistungsvermögen. Mehr über diese sehr komplexe Situation lesen Sie in diesem Beitrag.

Nahtlosigkeit - ja oder nein?

Aber wer entscheidet nun, ob bei Ihnen die Nahtlosigkeitsregelung zur Anwendung kommt oder nicht? Mit dieser Frage setzt sich der sogenannte "arbeitsamtsärztliche Dienst" auseinander, eine Einrichtung unter dem Dach der Arbeitsagentur. Ihr verbleibendes Leistungsvermögen wird anhand ärztlicher Berichte geprüft. Wenn Sie vor kurzem eine Reha absolviert haben, ist auch der hier ausgestellte Abschlussbericht von Bedeutung. Der arbeitsamtsärztliche Dienst führt dieses Prozedere stets nach Aktenlage durch. Einem echten Menschen werden Sie also nicht gegenüberstehen.

Falls die Nahtlosigkeitsregelung bei Ihnen greift, können Sie sich zunächst zurücklehnen - das Arbeitslosengeld wird nun erst einmal problemlos überwiesen. Stellt der arbeitsamtsärztliche Dienst jedoch keine Nahtlosigkeit fest - in diesem Fall geht man davon aus, dass Sie innerhalb von sechs Monaten wieder arbeiten können - dann bekommen Sie Ihr Arbeitslosengeld nur, wenn Sie sich offen für neue Jobs zeigen. Machen Sie bitte nicht den Fehler, sich zum Jobcenter schicken zu lassen. Und bleiben Sie in jedem Fall dabei, in Vollzeit einsetzbar zu sein. Auch wenn es aufgrund Ihrer Erkrankung unsinnig erscheint - denn wenn Sie etwas anderes sagen, gibt es entweder gar kein Geld oder nur eine reduzierte Zahlung.

Fazit

Ob bei Ihnen nach der Aussteuerung die Nahtlosigkeitsregelung angewandt wird, prüft also der arbeitsamtsärztliche Dienst. Sie werden nicht zu einem Amtsarzt eingeladen, die dortigen Mitarbeiter bearbeiten Ihr Verfahren nach Aktenlage - also anhand Ihrer Arztberichte.

Lassen Sie sich am besten persönlichen beraten, wenn das Ende des Krankengeldes absehbar ist. Wir haben es hier mit einer relativ komplexen Situation zu tun, die in den unterschiedlichen Ämtern nicht immer einheitlich angegangen wird.