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Rente nach 45 Jahren

Landläufig herrscht die Meinung vor, dass man nach 45 Jahren Arbeit mit 63 in die abschlagsfreie Rente starten kann. Beim Inkrafttreten der sogenannten Altersrente für besonders langjährig Versicherte ging diese Gleichung tatsächlich auf. Bis zum Jahrgang 1952 galt: Wer 45 Versicherungsjahre zusammen hatte, konnte mit 63 in Rente. Ohne Abschläge. Versicherten, die später geboren wurden, steht dieser Weg allerdings nicht mehr offen.

Rente nach 45 Jahren Wartezeit

Welche Möglichkeiten bietet die Rente nach 45 Jahren noch? Wir stellen die häufigsten Fragen und Antworten zusammen.

Wichtige Fakten:

  • Der Jahrgang 1952 ist der letzte, der noch mit 63 Jahren die Altersrente für besonders langjährig Versicherte nutzen konnte.
  • Neben Rentenbeiträgen auf Ihr Erwerbseinkommen zählen bei der Wartezeit auch andere Beiträge eine Rolle – zum Beispiel Phasen, in denen Sie Krankengeld bezogen haben.
  • Arbeitslosengeld gilt bei der Altersrente für langjährig Versicherte als rentenrechtliche Zeit – mit einer wichtigen Ausnahme: Die letzten 24 Monate vor dem Rentenstart werden nicht gewertet.

Altersrente für besonders langjährig Versicherte – darauf gehen wir ein:

  1. In welchem Alter kann ich nach 45 Jahren ohne Abschlag in Rente?
  2. Welche Zeiten zählen bei den 45 Jahren mit?
  3. Welche Phasen werden bei der Rente nach 45 Jahren nicht gewertet?
  4. Wie hoch ist die Altersrente für besonders langjährig Versicherte?
  5. Wie und wann stelle ich den Antrag?
  6. Gibt es eine andere Möglichkeit, mit 63 in Rente zu gehen?
  7. Kann ich direkt aus der Erwerbsminderung in die Rente nach 45 Jahren?

In welchem Alter kann ich nach 45 Jahren ohne Abschlag in Rente?

Zu welchem Zeitpunkt Sie die Altersrente für besonders langjährig Versicherte antreten können, hängt einzig und allein von Ihrem Geburtsjahr ab. Bis zum Jahrgang ’52 erwartete die Versicherten ein Rentenstart mit 63 Jahren. Schon beim Geburtenjahrgang 1953 ging diese Rechnung nicht mehr auf. Hier lag der frühestmögliche Rentenbeginn bei 63 Jahren und zwei Monaten.

Mit jedem Jahr verschiebt sich diese Option nun um zwei Monate nach hinten – bis zum Jahrgang 1964. Ab hier kommt die Altersrente nach 45 Jahren erst mit 65 in Frage. Als Faustformel lässt sich festhalten: Wer 45 Jahre in der Rentenversicherung vorweisen kann, kommt immer genau zwei Jahre vor dem Erreichen der Regelaltersgrenze in eine vorgezogene Rente ohne Abzüge.

Eine „Frührente“ ohne Abschläge gehört demnach der Vergangenheit an. Selbst mit einer anerkannten Schwerbehinderung ist der Rentenstart ohne Abzüge erst möglich, wenn Sie zwei Jahre vor Ihrer individuellen Regelaltersgrenze stehen.

Welche Zeiten zählen bei den 45 Jahren mit?

Am geläufigsten ist es, wenn ein großer Teil der 45 Jahre durch Pflichtbeitragszeiten aus einer versicherungspflichtigen Beschäftigung stammt. In der Regel ist das bei Angestellten der Fall, Selbstständige können sich aber auch versichern und so regelmäßig ihre Rentenbeiträge abführen. Wer längere Zeit aus gesundheitlichen Gründen nicht arbeiten kann und deshalb Lohnfortzahlung oder Krankengeld bezieht, erhält für diese Phasen ebenfalls eine Anerkennung für die 45 Jahre. Genauso läuft es, wenn Sie aufgrund einer Reha Übergangsgeld erhalten.

In Deutschland sorgen nach wie vor insbesondere Frauen für den Großteil der familiären Verpflichtungen. Wenn die Eltern oder Schwiegereltern pflegebedürftig werden, sind es in der Regel die Frauen im Haushalt, die im Beruf zurückstehen, um sich um die Angehörigen zu kümmern. Und obwohl die Erziehung der Kinder mittlerweile verstärkt von Vätern übernommen wird, sind es nach wie vor die Frauen, die in den meisten Familien ihre Arbeitszeit reduzieren. Immerhin kommen dafür bis zum 10. Lebensjahr der Kinder Berücksichtungszeiten zusammen – diese zählen bei der Erfüllung der 45 Jahre mit. Wer Angehörige unentgeltlich zu Hause pflegt, bekommt diese Zeit ebenfalls für die spätere Rente gutgeschrieben.

Falls Ihnen einige Monate oder gar Jahre fehlen, können Sie diese Lücken theoretisch mit freiwilligen Beiträgen auffüllen. Möglich wird dies allerdings erst, wenn Sie bereits 18 Jahre Pflichtbeiträge eingezahlt haben.

Welche Phasen werden bei der Rente nach 45 Jahren nicht gewertet?

Genauso wichtig sind diejenigen Zeiten, die Sie bei der Sammlung von 45 Versicherungsjahren nicht weiterbringen. Da ist zum einen der große Bereich der Arbeitslosigkeit.

Arbeitslosigkeit? Das ist kein Tippfehler. Zeiten, in denen Sie Arbeitslosengeld bezogen haben, werden bei den 45 Jahren zwar berücksichtigt. Wer aber länger ohne Arbeit und auf Arbeitslosengeld II („Hartz IV“) oder früher Arbeitslosenhilfe angewiesen war, schaut bei der Altersrente für besonders langjährig Versicherte in die Röhre. Diese Zeiten fehlen nicht selten am Ende in der Rechnung. Noch ein enorm wichtiges Wort zum Arbeitslosengeld I: In den letzten 24 Monaten vor dem Start der vorgezogenen Altersrente zählt Arbeitslosigkeit für das Erreichen der 45 Versicherungsjahre nicht mit. Wie Sie diese Zeit mit einem Trick dennoch nutzen können, lesen Sie hier.

Wenn es nach der Scheidung zu einem Versorgungsausgleich kommt, führt dies häufig zur Umschichtung von Entgeltpunkten in der gesetzlichen Rente. Diese Zeiten zählen für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte ebenso wenig mit wie Zeiten aus einem Rentensplitting.

Ganz wichtig – und in der Praxis sehr relevant: Wenn Sie über einen längeren Zeitraum eine Erwerbsminderungsrente bezogen haben, zählt diese Zeit nicht für Ihre 45 Jahre mit. Wer also aus gesundheitlichen Gründen länger als ein, zwei Jahre ausfällt, verliert dadurch unter Umständen die Möglichkeit, eine Altersrente für besonders langjährig Versicherte zu erhalten.

Wie hoch ist die Altersrente für besonders langjährig Versicherte?

Die Höhe Ihrer Altersrente ergibt sich aus der Anzahl der im Laufe Ihres Lebens erarbeiteten Entgeltpunkte. Das ist zwar sehr vereinfacht, im wesentlichen kommt es jedoch darauf an, was Sie wie lange in Ihrem Leben verdient haben. Vor diesem Hintergrund gibt es in Deutschland eine große Diskrepanz zwischen den Altersrenten der Menschen. Zwar gibt es viele sehr kleine Renten, vor allem bei Frauen. Daneben gehen jedoch eine Menge Menschen mit weit über 1500 Euro nach Hause.

Da man die Altersrente für besonders langjährig Versicherte nur erhält, wenn mindestens 45 Versicherungsjahre erfüllt sind, sehen wir in dieser Form der vorgezogenen Rente besonders viele höhere Rentenauszahlungen. Die durchschnittliche Altersrente für besonders langjährig Versicherte betrug 2018 in Westdeutschland 1358 Euro. Schaut man sich alle Altersrenten zusammen an, sinkt dieser Durchschnittswert auf gerade einmal auf 864 Euro. Mehr Zahlen finden Sie in diesem Bericht der Deutschen Rentenversicherung.

Wie und wann stelle ich den Antrag?

Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, müssen Sie die Altersrente für besonders langjährig Versicherte noch beantragen. Warten Sie damit nicht zu lange. Spätestens drei Monate vor dem geplanten Rentenbeginn sollten Sie Ihren Antrag schon stellen. Denn sollten unerwartet Nachfragen zu bestimmten Unterlagen auftauchen, kann sich die Bearbeitung Ihres Antrags in die Länge ziehen.

Die Antragsformulare finden Sie auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung. Es ist aber auch möglich, eine der in ganz Deutschland verteilten Beratungsstellen der DRV aufzusuchen. Dieser Service ist für Sie kostenlos.

Gibt es eine andere Möglichkeit, mit 63 in Rente zu gehen?

Die wichtigste Botschaft: Mit der Altersrente nach 45 Jahren können Sie nicht mehr bereits mit 63 Ihre Rente beginnen. Wenn Sie jedoch nicht warten möchten (oder können), bis Ihre individuelle Regelaltersgrenze erreicht ist, stehen Ihnen noch mehrere Möglichkeiten offen.

Haben Sie eine Schwerbehinderung?

Menschen mit einer anerkannten Behinderung können zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze ohne Abschlag eine Altersrente beziehen. Dazu ist ein GdB (Grad der Behinderung) von mindestens 50 nötig. Wie Sie einen solchen Status beantragen, lesen Sie hier. Doch bedeutet das auch, dass Sie sich im Rahmen der Altersrente für schwerbehinderte Menschen mit 63  ohne Abzüge in den Ruhestand verabschieden können?

Da sich die Regelaltersgrenze jedes Jahr weiter nach hinten verschiebt, steht auch schwerbehinderten Menschen ein Rentenbeginn mit 63 ohne Abschlag nicht mehr offen. Wenn Sie jedoch bereit sind, auf Geld zu verzichten, können Sie im Rahmen dieser Option tatsächlich mit 63 (oder früher aufhören).

Wenn Sie das in Kauf nehmen, kostet Sie jeder Monat 0,3 Prozent. Ein Beispiel:

Horst B. aus Büsum wird bald 63 Jahre alt . Da er aufgrund seiner Schwerbehinderung – er hat einen GdB von 60 – im Betrieb immer wieder ausfällt, möchte er so schnell wie möglich in die Rente. Mit seinem Jahrgang 1957 könnte er die Altersrente für schwerbehinderte Menschen ohne Abzug mit 63 Jahren und 11 Monaten in Anspruch nehmen. So lange möchte er nicht warten. Vielmehr will er bereits zu seinem 63. Geburstag raus aus dem Berufsleben.

Das ist möglich. Allerdings auf Kosten von 0,3 Prozent pro Monat, den er früher in die Rente geht. In Horsts Fall bedeuten 11 Monate einen Abschlag von insgesamt 3,3 Prozent.

Die Höhe des Abschlags für eine Rente mit 63 richtet sich bei dieser Option also nach dem Geburtsjahr.

Rente mit 63 ohne Behinderung – aber mit Abzug

Sie haben keine Schwerbehinderung? Auch ohne erhebliche gesundheitliche Einschränkungen kommt eine Rente mit 63 Jahren in Frage. Allerdings nur noch mit Abzügen. Diese Variante nennt sich Altersrente für langjährig Versicherte.

Auch bei dieser Option orientiert sich die Höhe des Abschlags an Ihrem Jahrgang. Voraussetzung für diese Variante ist eine Mindestversicherungszeit in der DRV von 35 Jahren.

Ruhestand mit 63 ohne Abschlag?

Sie haben keine Behinderung und können (oder wollen) es sich nicht leisten, Abzüge auf Ihre Rente in Kauf zu nehmen? Theoretisch existiert ein Weg, bei dem Sie mit 63 zwar noch keine Altersrente beziehen, aber dennoch aus dem Berufsleben ausscheiden. Über das Arbeitslosengeld. Viele Menschen möchten im fortgeschrittenen Alter entweder weniger arbeiten oder ganz raus aus dem Job.

Die Zeit bis zur vorgezogenen Altersrente müssen Sie mit Arbeitslosengeld überbrücken. Ohne Fallstricke ist diese Strategie allerdings nicht. Es lauern mehrere Hindernisse, die Ihnen einen Strich durch die Rechnung machen können.

Zunächst ist darauf zu achten, dass nach der Kündigung keine Sperre bei der Bundesagentur für Arbeit entsteht. In diesem Fall stünden Sie bis zu 12 Wochen lang ohne Einkommen da. Arbeitslos kurz vor der Rente bedeutet auch nicht, dass Sie die Zeit in Ruhe absitzen können. Falls Vermittlungsangebote vom Amt kommen, müssen Sie sich darum kümmern. Wenn Sie immer noch die Altersrente nach 45 Jahren im Visier haben, ist vor allem darauf zu achten, dass die letzten 24 Monate vor dem Rentenbeginn nicht für die Versicherungszeit zählen.

„Wenn Sie die Zeit bis zur vorgezogenen Altersrente mit Arbeitslosengeld überbrücken möchten, sind einige Hürden zu beachten. Lassen Sie sich sozialrechtlich beraten. Das kostet nicht viel und kann verhindern, dass Sie viel Geld verlieren.“

Christian Schultz, SoVD Schleswig-Holstein

Kann ich direkt aus der Erwerbsminderung in die Rente nach 45 Jahren?

Wenn alles passt, ist das machbar. Denken Sie bitte daran, dass Zeiten der Erwerbsminderungsrente nicht für die Erfüllung der 45 Versicherungsjahre mitgezählt werden. Wenn Sie also mehrere Jahre von einer EM-Rente gelebt haben, zerschießt Ihnen das womöglich den Anspruch auf die Altersrente für besonders langjährig Versicherte.

Wenn Sie aber trotz Erwerbsminderungsrente auf 45 Versicherungsjahre kommen, können Sie reibungslos von einer Rentenart in die andere wechseln. Stellen Sie Ihren Antrag rechtzeitig, etwa drei bis sechs Monate vor dem Beginn der vorgezogenen Altersrente.

Ein wichtiger Hinweis: Wer nahtlos von der Erwerbsminderungsrente in die Altersrente „rübermacht“, übernimmt damit sämtliche Abschläge. Bei vielen Erwerbsminderungsrentnern belaufen sich diese Abschläge auf 10,8 Prozent. Falls Ihre EM-Rente nun befristet ist, kann es sich lohnen, zwischen Alters- und Erwerbsminderungsrente eine Lücke entstehen zu lassen. Auf diese Weise kann es gelingen, etwaige Abschläge in der vorgezogenen Altersrente zu umgehen. In dieser Frage sollten Sie jedoch unbedingt einen Experten aufsuchen.

Fazit

Die Rente mit 63 ohne Abzüge ist heute nicht mehr möglich. Wer dennoch nicht bis zur Regelaltersgrenze warten will, kann unter den richtigen Voraussetzungen andere Wege gehen. In der Regel sind diese mit Kürzungen für die Rente verknüpft. Da schon kleine Details dafür sorgen können, dass Sie dauerhaft auf viel Geld verzichten müssen, ist eine sozialrechtliche Beratung in jedem Fall sinnvoll.

Der Sozialverband Deutschland hilft in sozialen Angelegenheiten. Wir vertreten unsere Mitglieder bis zum Sozialgericht, unter anderem bei Auseinandersetzungen rund um das Thema Rente und Behinderung.

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