Direkt zu den Inhalten springen

Rente nach 45 und 35 Jahren Wartezeit kombinieren?

Die Frage ist so einleuchtend wie berechtigt: Wer in der Deutschen Rentenversicherung auf mindestens 45 Jahre Wartezeit kommt, darf zwei Jahre früher abschlagsfrei in den Ruhestand. Leider aber erst ab einem bestimmten Alter. Ist es nun vielleicht möglich, über Abschläge noch ein wenig früher in die Rente einzusteigen?

Kann man die Altersrente nach 45 Versicherungsjahren mit der nach 35 kombinieren?

Über den Einstieg in die vorgezogene Altersrente ranken sich unzählige Halbwahrheiten, Mythen und schlichtweg Falschaussagen. Besonders häufig ist diese hier: Wer in seinem Leben mindestens 45 Jahre Wartezeit für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte zusammenbekommt, kann sofort in Rente gehen.

Stimmt leider nicht. Richtig ist: Mit 45 Jahren Versicherungszeit geht es exakt zwei Jahre früher abschlagsfrei in die Rente. Nicht früher. Das sorgt bei den Betroffenen natürlich für lange Gesichter. Und häufig für die anschließende Frage:

"Wenn ich nicht sofort in Rente kann - dann nehme ich einfach noch ein paar Monate Abschläge in Kauf und komme über diesen Weg in die vorgezogene Rente. Geht doch, oder?"

Nein, auch hier muss ich Sie enttäuschen. Das geht leider nicht.

Warum nicht? Nun, aktuell gibt es drei gängige Varianten, mit denen Sie vor der Regelaltersgrenze eine Altersrente beziehen dürfen:

Sie können diese drei Optionen nicht miteinander kombinieren. Wenn die Voraussetzungen passen, dürfen Sie sich für eine der drei Varianten entscheiden. Es ist jedoch nicht möglich, die Rente nach 45 Jahren mit einem Schwerbehindertenausweis vorzuziehen. Aus dem gleichen Grund haben Sie auch keine Handhabe, die ersten beiden oben aufgeführten Rentenarten miteinander zu verknüpfen.

45 Jahre voll? Und mit 63 in Rente?

Damit keine Missverständnisse aufkommen: Natürlich können Sie - auch mit 45 Versicherungsjahren - bereits mit 63 eine Rente beziehen. Aber das geht dann nur exklusiv über die Altersrente für langjährig Versicherte. Und hier werden die Abschläge ab der Regelaltersgrenze erhoben. Falls Sie also eigentlich bis 67 arbeiten müssten und beschließen, schon mit 63 in den Sack zu hauen, bedeutet das einen Gesamt-Abzug in Höhe von 14,4 Prozent.

0,3 Prozent Abzug pro Monat x 48 Monate (vier Jahre) = 14,4 Prozent Abschlag insgesamt und auf Dauer

Also, noch einmal auf den Punkt gebracht: Wer nach Erfüllung der 45-jährigen Wartezeit ohne Abzug in Rente will, kann das frühestens zwei Jahre vor der jeweiligen Regelaltersgrenze. Falls Sie nicht so lange warten können oder wollen, müssen Sie eine andere Rentenform wählen. Mit Schwerbehindertenausweis wäre die Altersrente für schwerbehinderte Menschen der richtige Weg. Ohne GdB 50 bleibt dann noch die Altersrente für langjährig Versicherte - mit entsprechend hohen Abzügen.

Fazit

Mit Anfang 60 sollten Sie sich so langsam Gedanken über den Start in die Rente machen. Dafür stehen Ihnen drei verschiedene Optionen zur Verfügung - zumindest wenn Sie nicht bis zum regulären Renteneintrittsalter warten möchten. Es bleibt also die Qual der Wahl - nur miteinander kombinieren können Sie die unterschiedlichen Rentenvarianten nicht.