Direkt zu den Inhalten springen

Rentenerhöhung bei Hinzuverdienst: Wann kommt das Geld?

Wer neben dem Bezug einer gesetzlichen Rente arbeitet, sammelt weiter fleißig Rentenpunkte. Das führt selbstverständlich dazu, dass der eigene Rentenanspruch steigt. Es gibt also mehr Geld. Aber - wann genau können Sie mit einer höheren Rente rechnen?

Rentenerhöhung bei Hinzuverdienst: Wann kommt das Geld?

Ein großer Teil aller Menschen in Deutschland arbeitet nicht bis zum Erreichen des gesetzlichen Renteneintrittsalters. Viele gehen bereits mit 63 oder noch früher in die vorgezogene Altersrente. Es ist jedoch möglich, auch als Rentner weiterzuarbeiten. Versicherungspflichtig.

Neben der Rente arbeiten: Wann werden die Punkte gutgeschrieben?

Wenn Sie diesen Weg gehen, hat das mindestens zwei wichtige Folgen: Erstens haben Sie deutlich mehr Geld zur Verfügung. Denn seit Anfang 2023 gibt es auch bei einer vorgezogenen Altersrente keinen Hinzuverdienstdeckel mehr. Das bedeutet: Auch unterhalb der sogenannten Regelaltersgrenze können Sie als Rentner so viel hinzuverdienen, wie Sie mögen. Ihre Rente wird nicht gekürzt.

Außerdem sammeln Sie bei einer versicherungspflichtigen Beschäftigung weiter Rentenpunkte. Wie alle anderen Angestellten auch. Durch diese Entgeltpunkte wächt Ihr Anspruch gegenüber der Rentenkasse weiter an.

Nur: Wann werden diese neuen Rentenpunkte in bare Münze umgewandelt?

Rentenerhöhung erst zum Juli

Nicht sofort. Alle Rentenpunkte, die Sie als Rentner neu hinzugewinnen, landen auf Ihrem Konto bei der DRV. Doch in eine höhere Rente verwandeln sich diese erst zum nächsten Juli . Zu dem Zeitpunkt also, an dem auch die generellen Rentenpassungen erfolgen. Achtung: Die erste Rentenerhöhung durch Ihren Hinzuverdienst gibt es erst ab Erreichen der Regelaltersgrenze, also Ihrem gesetzlichen Renteneintrittsalter. Und ab dann erhöht sich die Rente immer im Juli.

Ein Beispiel:

Siegrid aus Elmshorn bezieht seit ihrem 63. Geburtstag die Altersrente für langjährig Versicherte. Da diese mit hohen Abschlägen einhergeht, arbeitet sie "nebenbei" in Teilzeit in einer Buchhandlung. 20 Stunden in der Woche.

Diese Tätigkeit hat sie am 01.09.2022 aufgenommen, seitdem zahlen sie und ihr Arbeitgeber mit jedem Monatsgehalt in die Rentenkasse ein. Die neu hinzugekommenen Entgeltpunkte wirken sich jedoch erst ab ihrem gesetzlichen Renteneintrittsalter erhöhend aus. Noch nicht vorher.

Da Siegrid 1959 geboren wurde, liegt ihre Regelaltersgrenze bei 66 Jahren und zwei Monaten. Die neu hinzugewonnenen Rentenpunkte bringen erst ab diesem Datum mehr Rente.

Fazit

Es kann sich finanziell lohnen, neben der Altersrente weiterzuarbeiten. Sie erhalten weitere Rentenpunkte, die ihrem persönlichen Konto bei der DRV gutgeschrieben werden. Ihre eigentliche Rente wächst allerdings erst wieder zum nächsten Juli an. Aber nur dann, wenn Sie bereits das gesetzliche Renteneintrittsalter überschritten haben.