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SoVD sieht Licht und Schatten beim dritten Entlastungspaket

Aktuelles

Am Sonntag wurde das dritte Entlastungspaket vorgestellt. Darin sind Erleichterungen enthalten, es reicht aber nicht aus, so die SoVD-Vorstandsvorsitzende Michaela Engelmeier.

Rentnerpaar im Regal am Supermarkt
Auch Rentner*innen erhalten nun die 300 Euro Energiepauschale. Dafür hatte sich der SoVD lange eingesetzt. Foto: Seventyfour / Adobe Stock

Der Winter wird teuer. Viele Menschen werden die steigenden Kosten kaum mehr stemmen können. Damit die Menschen mehr Geld in der Tasche haben, hat sich die Regierungskoalition am Wochenende auf ein drittes Entlastungspaket geeinigt. Mit einem Umfang von 65 Milliarden ist es deutlich umfangreicher als die beiden bisherigen.

Energiepauschale auch für Rentner und Studierende

Verabredet sind folgende Maßnahmen:

  • Endlich gibt es die Energiepauschale für Rentner: Die rund 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner erhalten zum 1. Dezember 2022 eine steuerpflichtige Energiepreispauschale von 300 Euro. Auch Pensionäre erhalten die Einmalzahlung.
  • Einmalzahlung für Studierende: Studierende und Auszubildende sollen einmalig 200 Euro erhalten.
  • Strompreisdeckel: Für einen Basisverbrauch an Strom soll künftig ein vergünstigter Preis gelten. Darüber hinaus gehender Verbrauch würde deutlich teurer. Dafür soll eine EU-weite Reglung gefunden werden. Eine Expertenkommission soll außerdem ermitteln, ob ein ähnliches Modell im Wärmebereich möglich ist.
  • Nachfolge für das 9-Euro-Ticket: Es soll ein neues bundesweit gültiges Nahverkehrsticket entstehen. Der Bund stellt dafür 1,5 Milliarden Euro bereit, die Länder sollen sich mindestens im gleichen Maße beteiligen. Der genaue Preis des Tickets ist noch offen, im Raum steht eine Preisspanne zwischen 49 und 69 Euro.
  • Mit der Einführung des Bürgergelds im kommenden Jahr soll es höhere Regelsätze in der Grundsicherung geben. Die Rede ist von etwa 500 Euro monatlich statt aktuell 449 Euro.
  • Die Ampelkoalition will Familien entlasten. Dafür wird das Kindergeld zum Jahresbeginn um 18 Euro monatlich für das erste und zweite Kind steigen. Derzeit beträgt es 219 Euro pro Monat.
  • Beziehende von Wohngeld erhalten in diesem Jahr einen zweiten Heizkostenzuschuss einen zweiten Heizkostenzuschuss von 415 Euro im Ein-Personen-Haushalt (540 Euro für zwei Personen, für jede weitere zusätzliche 100 Euro). Das Wohngeld wird zum 1. Januar 2023 reformiert und auf etwa zwei Millionen von derzeit 640.000 Personen ausgeweitet.
  • Schutz für Mieter: Kann jemand die hohen Preise für Gas und Strom nicht zahlen, sollen Sperren dennoch vermieden werden. Dem Papier zufolge das Energierecht angepasst werden, um Mieterinnen und Mieter vor Energiesperren zu schützen.

SoVD: Zuschuss 2023 erneut auszahlen

Für den SoVD gehen einige Schritte in die richtige Richtung, ausreichend seien die Maßnahmen aber noch nicht, kritisiert Michaela Engelmeier, Vorstandsvorsitzende des Verbandes: „Der Energiekostenzuschuss für Rentnerinnen und Rentner war überfällig. Der SoVD fordert das seit Monaten. Die einmalige Entlastung reicht aber nicht aus, der Zuschuss muss 2023 erneut ausgezahlt werden. Rentnerinnen und Rentner brauchen die Sicherheit, dass sie mit den Kosten dauerhaft nicht alleingelassen werden.“

Richtig ist aus Sicht des SoVD auch die Unterstützung von Familien durch eine Anhebung des Kindergeldes und des Kinderzuschlags. Was Engelmeier aber fehlt ist schnelle Hilfe für Menschen mit kleinem Einkommen, die kein Wohngeld bekommen. „Da reichen die 300 Euro Energiepauschale nicht. Wir brauchen ein Inflationsgeld.“

Michaela Engelmeier: Grundsicherung auf 650 Euro erhöhen

Die Anhebung der Regelsätze in der Grundsicherung auf etwa 500 Euro für Erwachsene kann für den SoVD allenfalls ein Zwischenschritt sein. „Wir fordern mindestens 650 Euro. So oder so können die Betroffenen angesichts der aktuellen Kostenexplosion nicht bis zur Reform des Bürgergeldes warten. Deswegen fordern wir bis zu einer Neuregelung eine monatliche Sofortzahlung von 100 Euro“, so Engelmeier.