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Über die Reha zur Erwerbsminderungsrente – warum Sie lieber einen Antrag auf Teilhabe stellen sollten

Aktuelles

Hartmut R. aus Flensburg hatte seit seinem 16. Geburtstag auf der Werft gearbeitet. Ohne Unterbrechung. Ernsthaft krank war er nie gewesen. Doch dieser eine Tag im September 2018 stellte sein bisheriges Leben auf den Kopf. Es begann mit einem heftigen Schmerz im unteren Rücken. Am Abend konnte Hartmut nicht mehr richtig laufen. Dass er von nun an nie wieder würde arbeiten können, ahnte der 57-Jährige zu diesem Zeitpunkt noch nicht.

Die Ärzte diagnostizieren schwere Bandscheibenschäden sowie weitere Verschleiß-Erscheinungen im Rumpf. Sechs Wochen bekommt Hartmut Lohnfortzahlung, anschließend rutscht er ins Krankengeld. Obwohl die Krankenkasse immer wieder Druck macht, bleibt Hartmut stark und lässt seinen Arbeitsvertrag weiterlaufen. Doch irgendwann verinnerlicht er die Worte seines Hausarztes: Dass er sich Gedanken darüber machen müsse, wie es jetzt weitergeht. Ob er schon einmal über die Erwerbsminderungsrente nachgedacht habe.

Erwerbsminderungsrente: Langes Verfahren, Ärger mit dem Gutachter

Hartmut ist Mitglied im Sozialverband. In der dortigen Sozialberatung erfährt er die wichtigsten Informationen über EM-Renten. Und eine Sache bleibt ihm besonders im Ohr – dass sich das Antragsverfahren sehr in die Länge ziehen kann. „Viele Betroffene beschweren sich außerdem über den Termin beim Gutachter der Rentenversicherung“, erzählt die Mitarbeiterin beim SoVD. Dieser habe sich kaum Zeit genommen und hätte lediglich einen starren Fragenkatalog abgearbeitet, würden viele Mitglieder berichten.

Aus diesem Grund kann es sinnvoll sein, statt der Erwerbsminderungsrente eine Reha zu beantragen.

Reha statt EM-Rente?

„Reha vor Rente“, diesen Spruch hatte Hartmut schon öfter im Internet gelesen. Aber „Reha statt Rentenantrag“? Doch bei genauerer Betrachtung kann dieser Weg durchaus der richtige sein.

Angenommen, Sie stellen einen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, so der offizielle Begriff zur Reha. Ähnlich wie bei der Erwerbsminderungsrente müssen Sie auch in diesem Fall Befundberichte Ihrer Ärzte zur Verfügung stellen. Die Rentenversicherung benötigt schließlich eine Entscheidungsgrundlage, ob es Sinn macht, Sie in die Reha zu schicken. Geht der Antrag durch, fahren Sie in der Regel für drei Wochen in eine stationäre Einrichtung. Dort wird man Sie hinreichend durchchecken und unterschiedliche Therapieansätze verfolgen, um Sie gesundheitlich zu unterstützen.

Auch die Reha führt zur EM-Rente

Ob das klappt oder nicht – am Ende der Reha steht auf jeden Fall ein amtsärztliches Gutachten der Deutschen Rentenversicherung. Und wenn dieses zum dem Schluss kommt, dass Sie weniger als drei Stunden am Tag irgendeiner Arbeit nachgehen können – dann wird Ihr Reha-Antrag automatisch in einen Antrag zur Erwerbsminderungsrente umgewandelt. Rückwirkend.

Das Positive an diesem Weg: Sie verfügen nun über ein Gutachten der Rentenversicherung, dass eine Erwerbsminderungsrente empfiehlt. Sie mussten nicht zu einem 30-Minuten-Termin bei irgendeinem x-beliebigen Gutachter. Sie wurden über drei Wochen in einer Einrichtung von Experten untersucht. Wenn Sie jetzt auch noch die „versicherungsrechtlichen Voraussetzungen“ für eine EM-Rente erfüllen, steht Ihrem Ziel nichts mehr im Weg.

Doch was passiert, wenn die Ärzte in der Reha feststellen, dass Sie noch arbeiten können? Dann ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass Sie auch bei einem herkömmlichen Antrag zur Erwerbsminderungsrente nicht erfolgreich gewesen wären. Falls Sie über die Erwerbsminderungsrente nachdenken, können Sie mit dem vermeintlichen Umweg über die Reha nichts falsch machen.

Wie ist es Hartmut ergangen? Auch er beantragte nach dem Rat des Sozialverbands zunächst eine Reha. Nach drei Wochen war klar, dass es auf die Erwerbsminderungsrente hinauslaufen würde.

Der Sozialverband Deutschland hilft in sozialen Angelegenheiten. Wir vertreten unsere Mitglieder bis zum Sozialgericht, unter anderem bei Auseinandersetzungen rund um das Thema Rente und Behinderung.

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