Damit Sie sich einen Überblick verschaffen können, genügt in der Regel bereits ein Blick in die sogenannte Rentenauskunft. Hierbei handelt es sich nicht um die jährlich versandte Renteninformation – mit Infos über die zu erwartenden Rentenhöhen. Nein, die Rentenauskunft erhalten Sie erst ab Vollendung des 55. Lebensjahres. Ab diesem Zeitpunkt schickt die Deutsche Rentenversicherung Ihnen alle drei Jahre eine weit ausführlichere Aufstellung – darin enthalten sind auch Angaben über Ihre Versicherungszeiten.
Vorgezogene Rente: So weisen Sie Arbeitslosigkeit nach!
Wer mit der Rente nicht bis zur Regelaltersgrenze warten will, muss sich mit Versicherungszeiten auskennen. Jede Form der vorgezogenen Altersrente sieht eine bestimmte Anzahl von Jahren vor. Wollen Sie zum Beispiel bereits mit 63 aus dem Berufsleben ausscheiden, müssen Sie mindestens 35 Jahre an Wartezeit erfüllen. Doch was genau ist diese Wartezeit? Welche Hausaufgaben sollten Sie vor einem Rentenantrag unbedingt erledigen? Und wieso spielt das Thema Arbeitslosigkeit eine besonders knifflige Rolle?

Wie Sie in der Grafik sehen können, gelten für eine vorgezogene Altersrente entweder 35 oder 45 Jahre Wartezeit. Bekommen Sie die nicht zusammen, ist ein Rentenantrag sinnlos. Dann heißt es – weitermachen bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze. Doch ist überhaupt sichergestellt, ob die offizielle Rentenauskunft komplett ist? Spätestens ein Jahr vor Ihrer geplanten Rente sollten Sie unbedingt einen Termin zur Kontenklärung bei der Rentenversicherung machen. Um eben genau diese Frage zu klären.
Welche Zeiten werden berücksichtigt?
Den größten Teil Ihres Lebens, der für die Rentenversicherung von Relevanz ist, nimmt Ihre berufliche Tätigkeit ein. Es ist anzunehmen, dass die meisten Leserinnen und Leser das Gros ihrer Versicherungszeiten über eine Beschäftigung im Angestelltenverhältnis befüllen – durch die vom Gehalt automatisch abgeführten Versicherungsbeiträge. Auch wenn Sie Kinder erzogen oder Angehörige offiziell gepflegt haben, werden diese Zeiten für die Rente berücksichtigt. Unproblematisch sind in der Regel auch Wochen oder Monate, in denen Sie längere Zeit krank waren. Übrigens, eine gute Zusammenfassung über die jeweiligen Wartezeiten für die unterschiedlichen Altersrenten finden Sie auf der Website der Deutschen Rentenversicherung.
Was bedeutet Arbeitslosigkeit für meine Rente?
Hier muss man unterscheiden. Geht es um Zeiten, in denen Sie Arbeitslosengeld erhalten haben, können Sie sich entspannen. Diese Zeitspannen werden bei allen Arten der vorgezogenen Altersrente berücksichtigt. Wurden Sie jedoch ab 2011 durch das Jobcenter betreut und waren ausschließlich auf Leistungen des SGB II („Hartz IV“) angewiesen, bringen diese Monate oder Jahre Sie nicht näher an die vorgezogene Altersrente. Bei der Erfüllung von 45 Versicherungsjahren werden Zeiten von „Hartz IV“ und Arbeitslosenhilfe sogar komplett ausgeklammert. Anders bei der Altersrente für langjährig Versicherte, denn bis Ende 2010 zahlte das Jobcenter noch minimale Rentenbeiträge.
Merken Sie sich an dieser Stelle: Arbeitslosengeld II oder Arbeitslosenhilfe sind für eine vorgezogene Altersrente mitunter problematisch. Nur Arbeitslosengeld zählt in vollem Umfang als Versicherungszeit. Mit einer Ausnahme – falls Sie nach 45 Jahren ohne Abschläge in Rente gehen möchten, darf die Arbeitslosigkeit nicht innerhalb der letzten zwei Jahre vor dem geplanten Rentenbeginn erfolgen.
Woher weiß die Rentenversicherung, dass ich arbeitslos war?
Dieser Punkt ist in der Praxis mitunter ein Problem. Der Rententräger verfügt nicht immer über alle Informationen darüber, wann Sie Geld vom Arbeitsamt erhalten haben – daher die wichtige Empfehlung zur Kontenklärung.
Ein Beispiel: Harry R. aus Handewitt möchte nächstes Jahr in Rente gehen, mit 63 nach 35 Versicherungsjahren. Dafür ist er auch bereit, Abzüge in Kauf zu nehmen. Beim Blick in seine letzte Rentenauskunft stellt er jedoch fest: Offenbar fehlen der Rentenversicherung Informationen über das Jahr 1994, als Harry für neun Monate arbeitslos war. Diese Zeit hat er fest für die Erfüllung der 35 Versicherungsjahre einkalkuliert.
Was kann Harry machen? Bei der Bundesagentur für Arbeit muss man ihn enttäuschen: Man bewahre die Daten lediglich für sechs Jahre auf. Eigene Unterlagen sind nach zwei Umzügen leider nicht mehr aufzufinden. Doch in der Sozialberatung des SoVD erfährt Harry einen entscheidenden Hinweis. Er solle sich an seine Krankenkasse wenden. Diese speichere solch relevante Unterlagen bis zu 30 Jahre. Da Harry seiner Ortskrankenkasse niemals untreu wurde, ist er über seine Ansprechpartner schnell im Bilde. Nach einem kurzen Telefonat und ein paar Tagen Wartezeit kommt Post – die erforderlichen Bescheinigungen über Zeiten der Arbeitslosigkeit im Jahr 1994.
Fazit
Wenn für den Rentenantrag Dokumente über den Bezug von Arbeitslosengeld fehlen, sollten Sie sich an Ihre damalige (und vielleicht noch aktuelle) Krankenkasse wenden. Da diese solche Informationen bis zu 30 Jahre vorhält, sind die Chancen groß, dass man Ihnen hier weiterhelfen kann. Dann klappt’s auch mit der vorgezogenen Altersrente.
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