Direkt zu den Inhalten springen

Was sich bei den Erwerbsminderungsrenten jetzt ändern muss

In Deutschland erhielten Ende 2016 etwas mehr als 1.800.000 Menschen eine Erwerbsminderungsrente. Im Schnitt beträgt diese etwa 759 Euro. Zum Vergleich: Der durchschnittliche Altersrentner im Bundesgebiet erhielt mit 856 Euro fast 100 Euro mehr.

Niemand sucht sich aus, krank zu sein

Schon lange fordert der Sozialverband von der Politik ein beherztes Gegensteuern bei den Erwerbsminderungsrenten. Denn die aktuelle Gesetzeslage fördert in großem Maße Altersarmut. Es gibt verschiedene Gründe, warum Erwerbsminderungsrenten niedriger ausfallen als Altersrenten:

Zum einen sind da die Abschläge. Bei fast jedem neuen Rentner mit Erwerbsminderung werden bis zu 10,8 Prozent von seiner eigentlichen Rente abgezogen. Völlig legal. Eingeführt wurden die Abschläge im Jahr 2001. Vorzeitige Altersrenten waren weniger attraktiv geworden. Also sorgte sich die Politik darum, dass die Bürgerinnen und Bürger stattdessen versuchen würden, in die Erwerbsminderungsrente zu kommen. Sozusagen als Abschreckung wurden die Abschläge eingeführt.

Geht jemand wegen Krankheit in die Erwerbsminderungsrente, werden seine bisherigen Beiträge hochgerechnet. Bis 2014 rechnete man die Rente bis zum 60. Lebensjahr hoch. Dann gab es für Neurentner eine Verbesserung auf 62. Zuletzt hat die aktuelle Bundesregierung mit dem EM-Leistungsverbesserungsgesetz dies noch einmal gesteigert. Neurentnerinnen und -rentner werden nun bis 65 hochgerechnet. Eine überfällige Entwicklung.

Stichtagsregelung

Dies gilt aber nur für Neurentner. All diejenigen, die schon seit Jahren wegen Unfall oder Krankheit ihre Rente vorzeitig beziehen, haben nichts davon. Für sie gilt die Gesetzesänderung nicht. Das ist nicht gerecht und muss umgehend geändert werden.

Bei einer durchschnittlichen Erwerbsminderungsrente von rund 750 Euro fallen viele Menschen in die Grundsicherung – weil die Rente nicht zum Leben reicht. Die Grundsicherung stockt das vorhandene Einkommen bis zu einem bestimmten Betrag auf, ungefähr auf das Niveau von Hartz IV. Wer Grundsicherung beantragt, muss seine Vermögensverhältnisse komplett offenlegen. Auch die des Partners. Die Erwerbsminderungsrente wird dabei komplett angerechnet. Das heißt: Es ist egal, ob ich 600 Euro an Rentenzahlung in meinem Leben erarbeitet habe oder gar nichts. Unterm Strich bekommen alle Menschen in der Grundsicherung das gleiche.

Wir fordern einen Freibetrag, damit sich Lebensleistung lohnt. Ein Teil der eigenen Rentenanwartschaften darf nicht auf die Grundsicherung angerechnet werden. Damit derjenige mehr hat, der in seinem Leben auch etwas geleistet hat. Egal ob diese Anwartschaften durch Arbeit oder Kindererziehung zustande gekommen sind. Sie müssen sich auch in der Grundsicherung bemerkbar machen.

Deshalb fordert der Sozialverband in einem ersten Schritt:

  1. Weg mit den Abschlägen!
  2. Zurechnungszeiten verbessern – und zwar für alle!
  3. Freibetrag in der Grundsicherung einführen!

Der Sozialverband Deutschland vertritt in Schleswig-Holstein mehr als 150.000 Mitglieder. Wir helfen in sozialen Angelegenheiten, etwa bei Problemen mit der Rente oder rund um das Thema Behinderung.

Sie wollen regelmäßig über neue Beiträge in unserem Blog informiert werden? Melden Sie sich einfach zu unserem Newsletter per E-Mail an!