Niemand sucht sich aus, krank zu sein
Schon lange fordert der Sozialverband von der Politik ein beherztes Gegensteuern bei den Erwerbsminderungsrenten. Denn die aktuelle Gesetzeslage fördert in großem Maße Altersarmut. Es gibt verschiedene Gründe, warum Erwerbsminderungsrenten niedriger ausfallen als Altersrenten:
Zum einen sind da die Abschläge. Bei fast jedem neuen Rentner mit Erwerbsminderung werden bis zu 10,8 Prozent von seiner eigentlichen Rente abgezogen. Völlig legal. Eingeführt wurden die Abschläge im Jahr 2001. Vorzeitige Altersrenten waren weniger attraktiv geworden. Also sorgte sich die Politik darum, dass die Bürgerinnen und Bürger stattdessen versuchen würden, in die Erwerbsminderungsrente zu kommen. Sozusagen als Abschreckung wurden die Abschläge eingeführt.
Geht jemand wegen Krankheit in die Erwerbsminderungsrente, werden seine bisherigen Beiträge hochgerechnet. Bis 2014 rechnete man die Rente bis zum 60. Lebensjahr hoch. Dann gab es für Neurentner eine Verbesserung auf 62. Zuletzt hat die aktuelle Bundesregierung mit dem EM-Leistungsverbesserungsgesetz dies noch einmal gesteigert. Neurentnerinnen und -rentner werden nun bis 65 hochgerechnet. Eine überfällige Entwicklung.