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Welche Abschläge gelten bei der Rente mit 63?

Wer heute regulär ohne Abschlag in Rente gehen möchte, muss mindestens bis 65 arbeiten. Wenn Sie 1964 oder später geboren wurden, erhöht sich die dazugehörige Regelaltersgrenze sogar auf 67. Keine schöne Vorstellung? Wir zeigen Ihnen, dass es auch früher geht. Und mit welchen Abzügen Sie in Ihrem individuellen Fall rechnen müssen.

Zuvor müssen wir eines klarstellen: „Die“ eine Rente mit 63 gibt es nicht. Vielmehr existieren drei unterschiedliche Arten der Altersrente, die einen vorzeitigen Ruhestand ermöglichen. Hierbei handelt es sich um die Altersrente für schwerbehinderte Menschen, die Altersrente für langjährig Versicherte – und um die Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Die wichtigsten Informationen zu den jeweiligen Voraussetzungen der drei Varianten lesen Sie am besten im Beitrag „Wann kann ich frühestens in Rente gehen?“.

Welchen Abschlag muss ich bei der Rente in Kauf nehmen?

Bevor wir uns anschauen, mit welchen Abzügen Sie zu rechnen haben, ist noch eines zu erledigen: Beantworten Sie die Frage, ob Sie für die gewünschte Form der Altersrente sämtliche Wartezeiten erfüllen. Eine gute Übersicht, wie das bei den verschiedenen Rentenformen aussieht, bietet die Deutsche Rentenversicherung auf Ihrer Website. Klar ist, dass Sie für einen vorzeitigen Abschied aus dem Berufsleben mindestens 35 Versicherungsjahre vorweisen müssen.

— Achtung: Waren Sie vor vielen Jahren einmal arbeitslos und verfügen über keine Unterlagen über diese Zeit? Dann sollten Sie unbedingt diesen Beitrag lesen —

Rente mit 63 – ohne Abschlag

Wer vor 1953 geboren wurde und 45 Versicherungsjahre voll hatte, konnte mit 63 noch komplett ohne Abzug in die Rente starten. Aufgrund der steigenden Regelaltersgrenze ist das heute nicht mehr möglich – siehe Grafik.

Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte können Sie nur ganz oder gar nicht nutzen. Haben Sie die 45 Versicherungsjahre komplett, gehen Sie vorzeitig ohne Abschläge in den Ruhestand. Es ist nicht möglich, diese Form der Altersrente mithilfe von Abstrichen bei der Rentenhöhe noch weiter vorzuziehen. Eine Altersrente für besonders langjährig Versicherte können Sie also schon heute nicht mehr zum 63. Geburtstag in Anspruch nehmen.

Achtung! Falls Sie mit dem Gedanken spielen, Ihre 45 Versicherungsjahre durch den Bezug von Arbeitslosengeld zu erreichen, sollten Sie unbedingt diesen Beitrag lesen.

Rente mit 63 – bitte mit Abschlägen

Sie können sich aber nach wie vor bereits mit 63 von Ihren Kollegen verabschieden – und zwar über die Altersrente für langjährig Versicherte. Beide Rentenarten unterscheiden sich nur durch ein einziges Wort, inhaltlich gibt es jedoch gewaltige Unterschiede.

Wenn Sie nicht auf 45, aber locker auf 35 Versicherungsjahre kommen, steht Ihnen diese Form der Altersrente offen. Raus aus dem Job geht es hier unabhängig vom Jahrgang tatsächlich mit 63. Je weiter die Regelaltersgrenze steigt, desto höher fallen allerdings Ihre Abschläge aus.

Ein Beispiel: Theo und Heinrich wollen beide mit 63 in Rente gehen. Theo ist Jahrgang 1959, Heinrich erblickte erst 1965 das Licht der Welt. Während letzterer einen Abschlag in Höhe von 14,4 Prozent in Kauf nehmen muss, sind es bei Theo nur 11,4 Prozent. Bis ans Lebensende. Die Abschläge gelten über das Erreichen der Regelaltersgrenze hinaus.

Noch früher geht’s mit Behindertenausweis

Wenn Sie einem amtlich festgestellten Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 vorweisen können, geht’s auch früher in die Rente. Entweder mit oder ohne Abschläge – je nachdem, wie lange Sie es noch aushalten.

Menschen mit Behinderung können per se zwei Jahre vor dem Erreichen der Regelaltersrente abschlagsfrei in Rente gehen. Noch früher geht es, indem man auf Geld verzichtet. Noch einmal drei Jahre schneller in den Ruhestand ist zwar möglich, kostet Sie aber 10,8 Prozent Ihrer Brutto-Rente. Ein Leben lang.

Fazit: Welche Altersrente ist die richtige für mich?

Wir empfehlen Ihnen folgende Schritte. Prüfen Sie zunächst die Anzahl Ihrer Versicherungsjahre. Dazu genügt meist schon ein Blick in die jährliche Rentenauskunft. Falls Sie auf wenigstens 35 Jahre in der Rentenversicherung kommen, lohnt es sich genauer hinzusehen. Besteht eine Schwerbehinderung? Sind Ihre gesundheitlichen Probleme so schwerwiegend, dass sich ein Antrag beim Landesamt für soziale Dienste lohnt?

Wenn Sie diese Fragen geklärt haben, müssen Sie eine wichtige Entscheidung treffen: Halten Sie durch, bis eine Rente ohne Abzüge winkt oder verzichten Sie auf einen Teil Ihrer Ansprüche? Falls Sie an dieser Stelle unsicher sind, hilft oftmals ein persönliches Gespräch bei der Rentenversicherung. Dort können Sie übrigens auch Ihr Rentenkonto kostenlos klären lassen. Falls Sie das noch nicht getan haben, ist es jetzt allerhöchste Zeit dafür.

Wie Sie sehen, gibt es verschiedene Wege, eine vorgezogene Altersrente zu beziehen. Meistens mit sowohl positiven als auch negativen Aspekten. Und nicht jede Option passt zu Ihrer Lebenslage. In diesem Ratgeber erfahren Sie weitere wichtige Informationen und Tipps zu diesem großen Thema, zum Beispiel:

Was es bedeutet, wenn Sie einige Monate oder Jahre vor dem geplanten Rentenbeginn Ihren Job verlieren
Welche Phasen aus Ihrem Lebenslauf bei welcher Wartezeit angerechnet werden
Wie Sie möglichst reibungslos aus dem Krankengeld oder einer EM-Rente in die Altersrente wechseln

Außerdem erfahren Sie wichtige Informationen zum großen Thema Erwerbsminderungsrente und dem oft schwierigen Übergang aus dem Krankengeld. In verständlicher Sprache mit mehr als 30 Grafiken. Hier können Sie "Vom Krankengeld zur Rente" bestellen - entweder als Taschenbuch oder PDF-Datei.