Zuvor müssen wir eines klarstellen: „Die“ eine Rente mit 63 gibt es nicht. Vielmehr existieren drei unterschiedliche Arten der Altersrente, die einen vorzeitigen Ruhestand ermöglichen. Hierbei handelt es sich um die Altersrente für schwerbehinderte Menschen, die Altersrente für langjährig Versicherte – und um die Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Die wichtigsten Informationen zu den jeweiligen Voraussetzungen der drei Varianten lesen Sie am besten im Beitrag „Wann kann ich frühestens in Rente gehen?“.
Welchen Abschlag muss ich bei der Rente in Kauf nehmen?
Bevor wir uns anschauen, mit welchen Abzügen Sie zu rechnen haben, ist noch eines zu erledigen: Beantworten Sie die Frage, ob Sie für die gewünschte Form der Altersrente sämtliche Wartezeiten erfüllen. Eine gute Übersicht, wie das bei den verschiedenen Rentenformen aussieht, bietet die Deutsche Rentenversicherung auf Ihrer Website. Klar ist, dass Sie für einen vorzeitigen Abschied aus dem Berufsleben mindestens 35 Versicherungsjahre vorweisen müssen.
Rente mit 63 – ohne Abschlag
Wer vor 1953 geboren wurde und 45 Versicherungsjahre voll hatte, konnte mit 63 noch komplett ohne Abzug in die Rente starten. Aufgrund der steigenden Regelaltersgrenze ist das heute nicht mehr möglich – siehe Grafik.