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„Wie lange dauert die Bearbeitung des Antrags für den Grad der Behinderung im Durchschnitt?“

In Schleswig-Holstein hat jeder zehnte Einwohner eine Behinderung. Viel zu tun also für das Landesamt für soziale Dienste (LAsD), wo sämtliche Anträge zur Feststellung einer Behinderung bearbeitet werden.

Auf welche Wartezeiten müssen sich die Bürgerinnen und Bürger einstellen, wenn sie einen Behindertenausweis beantragen? Wieso dauert es in einigen Fällen deutlich länger als üblich mit dem Antrag? Und was kann man selbst tun, um das ganze Verfahren zu beschleunigen? Wir haben mit dem Direktor des LAsD, James-Herbert Lundszien, gesprochen.

Herr Lundszien, für welche Aufgaben ist das Landesamt für soziale Dienste in Schleswig-Holstein zuständig?

Das Landesamt für soziale Dienste kümmert sich als nachgeordnete Behörde des MSGJFS u. a. um die Feststellung von Schwerbehinderungen, die Bewilligung und Auszahlung von Elterngeld und Kita-Geld, die Bearbeitung von Fällen nach dem Opferentschädigungsgesetz, der Bewilligung von Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz. Darüber hinaus wird von uns die Aufgabe aus der „Stiftung Anerkennung und Hilfe“ für Schleswig-Holstein umgesetzt. Und dann gibt es noch viele kleinere Aufgabenfelder. Einen vollständigen Überblick bekommt man auf unserer Homepage: www.lasd-sh.de. Sie sehen, das Schwerbehindertenrecht ist nur eine Teilaufgabe, die hier wahrgenommen wird.

Wie lange dauert zurzeit die Bearbeitung eines durchschnittlichen Antrags für den Grad der Behinderung in Schleswig-Holstein?

Zwischen zwei und vier Monaten. Dabei werden etwa 40% der Anträge innerhalb von zwei Monaten und weitere 25 % im dritten Monat nach Antragseingang abgeschlossen, was bedeutet, dass in etwa 2/3 der Verfahren innerhalb eines Zeitraums von drei Monaten eine Entscheidung getroffen wurde. Etwa zehn Prozent der Fälle benötigen jedoch auch eine Bearbeitungszeit von mehr als fünf Monaten.

Woran liegt es, dass viele Menschen sehr lange auf eine Entscheidung im LAsD warten müssen?

Hauptsächlich liegt dies an unvollständig ausgefüllten Anträgen, fehlenden Befundunterlagen und manchmal auch an der zögerlichen Beantwortung unserer Fragen durch Hausärzte und/oder Fachärzte. Es ist sicherlich gut, wenn Patientinnen und Patienten grundsätzlich dafür sorgen, dass Befundberichte aus Krankenhausaufenthalten oder Reha-Maßnahmen sowie Facharztbefunde immer auch an den Hausarzt übermittelt werden. Dies kann die Verfahrensdauer verkürzen, wenn wir alle notwendigen Unterlagen nur bei einer Stelle anfordern müssen und sie auch von dort erhalten können.

Was raten Sie Bürgerinnen und Bürgern, die bereits darüber nachdenken, einen Antrag auf die Feststellung einer Behinderung zu stellen? Welche Schritte sollten vorab auf gar keinen Fall ausgelassen werden?

Auf jeden Fall den Antrag vollständig ausfüllen und alle notwendigen Unterlagen – sofern diese vorhanden sind – beifügen. Es ist sicher hilfreich, den Hausarzt über die geplante Antragstellung zu informieren und diesen zu bitten, die Befundanfrage des LAsD möglichst zügig zu beantworten. Unabhängig davon ist wichtig, dass die Funktionsstörung/en mindestens sechs Monate vorliegt bzw. vorliegen und voraussichtlich in der nächsten Zeit auch keine Verbesserung eintreten wird.

Hand aufs Herz, Herrn Lundszien, wünschen Sie sich nicht manchmal deutlich mehr Mitarbeiter für Ihre Behörde?

Ja, natürlich, welche Behördenleitung hat nicht solche Wünsche? Aber Sie wissen auch, dass die Finanzmittel der öffentlichen Hand begrenzt und auch Investitionen in anderen Lebensbereichen notwendig sind. Wir sind momentan im Gespräch mit dem MSGJFS, was in den nächsten Jahren in unserem Bereich machbar ist.

Was müsste im Schwerbehindertenrecht Ihrer Meinung nach geändert werden?

Das Schwerbehindertenrecht ist seit etwa einem Jahr im Bundesteilhabegesetz verankert. Im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens bestand auch für die Verbände die Gelegenheit, sich mit Wünschen und Forderungen einzubringen. Wir setzen als vollziehende Behörde am Ende das Gesetz „nur“ um und bringen – soweit möglich – praktische Optimierungen in das Antragsverfahren ein.

Was ist Ihrer Meinung nach der Grund dafür, dass viele Bürgerinnen und Bürger nach der ersten Entscheidung Ihrer Behörde in den Widerspruch gehen?

Überwiegend sind es enttäuschte persönliche Erwartungen. Eine Funktionsbeeinträchtigung wird von jedem Betroffenen sehr subjektiv wahrgenommen. Häufig werden auch Vergleiche mit anderen Behinderten angestellt. Vielleicht ist ein anderer Beweggrund, dass die amtliche Feststellung einer Behinderung durch einen Bescheid sich wenig freundlich liest.

Bei dieser Frage ist meines Erachtens aber zu beleuchten: „Welche Zahl steckt denn hinter „viele“? Bezogen auf ca. 66.000 getroffene Entscheidungen im Jahr 2016 liegt die Widerspruchsquote bei etwa 15%. Natürlich würde eine niedrigere Quote den Arbeitsaufwand in meinem Amt reduzieren, eine gezielte Einflussnahme auf die Reduzierung der Quote ist aber kaum möglich.

Ich messe aber der Widerspruchsquote nicht die maßgebliche Bedeutung bei. Für mich ist eher ein Indikator, wie viele Widerspruchsführer/innen nach einem für sie erfolglosen Widerspruch dann den Klageweg beschreiten und das waren 2016 etwa 1,5% von der Gesamtheit der Antragsverfahren, also etwa 1.015 Fälle.

Was empfehlen Sie Bürgerinnen und Bürgern, die bereits den Schwerbehinderten-Status haben, aber mit dem Gedanken liebäugeln, eine Neufeststellung zu beantragen?

Eine „ehrliche“ persönliche Bewertung vornehmen, ob tatsächlich eine Verschlechterung der Funktionsstörung(en) eingetreten ist, die dann vom Hausarzt aufgrund neuerer Befunde auch so bestätigt werden kann. Wichtig ist auch das persönliche Feststellungsinteresse; „was bringt ein höherer GdB an Nachteilsausgleichen“ für mich?

Seit einigen Jahren gibt es einen neuen Behindertenausweis im Scheckkarten-Format. Von unseren Mitgliedern hören wir immer wieder, dass es lästig ist, wenn Änderungen am Ausweis vorgenommen werden müssen. Denn die Mitarbeiter des Landesamtes können die Ausweise nicht mehr selbst ausdrucken, sondern müssen die gewünschten Änderungen an eine Druckerei weitergeben. Können wir damit rechnen, dass hier noch einmal nachgesteuert wird, so dass zumindest kleine Änderungen direkt am Ausweis erfolgen können, ohne dass eine externe Druckerei einbezogen werden muss?

Von einer Änderung der Ausweisverordnung gehe ich derzeit nicht aus, daher können wir vor Ort nur Einfluss auf die Dauer des Änderungsvorgangs nehmen. Diesen Aspekt werden wir in die Verhandlungen mit unserem Vertragspartner aufnehmen, der für uns die Ausweise erstellt.

Wie empfinden Sie persönlich die Zusammenarbeit mit dem Sozialverband, wenn es um Schwerbehindertenverfahren geht?

Gut und hilfreich.

Neben dem blauen und einem orangefarbenen Parkausweis gibt es in Schleswig-Holstein noch eine gelbe Parkberechtigung für Menschen mit Behinderung. Diese ist jedoch nur in zwei weiteren Bundesländern (Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz) gültig. Viele unserer Mitglieder hoffen, dass der gelbe Parkausweis einmal bundesweit gilt. Sehen Sie dafür eine Chance?

Nein, die sehe ich zurzeit nicht. Der gelbe Ausweis wurde in Schleswig-Holstein „erfunden“ und wurde von Mecklenburg-Vorpommern und Rheinland-Pfalz übernommen. Aus dem Versuch, eine bundeseinheitliche Regelung zu entwickeln, ist dann der orangefarbene Ausweis entstanden. Der gelbe Ausweis wurde von uns und den beiden anderen bereits genannten Ländern dann zusätzlich beibehalten.

Seit einigen Jahren gibt es die Kieler Außenstelle des Landesamtes in der Gartenstraße nicht mehr, dafür arbeiten einige Mitarbeiter des LAsD in den Räumen des Sozialministeriums in Kiel. Müssen wir damit rechnen, dass auch andere Außenstellen mittelfristig geschlossen werden? Zum Beispiel Schleswig?

Nein, und diese Aussage gilt nicht nur für Schleswig, sondern auch für Heide, Neumünster und Lübeck. Die Schließung der Außenstelle in Kiel war aus meiner Sicht aber möglich, weil wir eine Anlauf- und Beratungsstelle im Ministerium vor Ort in Kiel einrichten konnten. So ist es uns gelungen, dass wir uns nicht räumlich von den antragstellenden Bürgerinnen und Bürgern entfernen und wir den Wunsch nach persönlicher Kontaktaufnahme auch weiterhin in Kiel erfüllen können.

Herzlichen Dank für das Gespräch, Herr Lundszien!

Der Sozialverband Deutschland hilft in sozialen Angelegenheiten. Wir vertreten unsere Mitglieder bis zum Sozialgericht, auch bei Auseinandersetzungen rund um das Thema Behinderung.

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