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Barrieren müssen schneller fallen!

Der Arbeitstitel versprach viel: Das „Barrierefreiheitsgesetz“ soll eine EU-Richtlinie in deutsches Recht umsetzen. Erfasst wird davon jedoch nur der digitale Bereich von Produkten und Dienstleistungen – bei Übergangsfristen von bis zu zehn Jahren. Grundsätzlich begrüßt der SoVD die Regelungen, sieht jedoch gleichzeitig die Gefahr, damit hinter geltende Vorgaben zur Barrierefreiheit zurückzufallen.

Fahrkartenautomat an einem Bahnhof
Status quo: Rollstuhlfahrer*innen kommen nicht an die Tasten und sehbehinderte Menschen bringt der Bildschirm nicht weiter. Foto: Wellnhofer Designs /?Adobe Stock

Das neue Gesetz wäre ein weiterer rechtlicher Schritt hin zur gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Auch private Wirtschaftsakteure wären damit erstmals verpflichtet, die Barrierefreiheit ihrer digitalen Produkte und Dienstleistungen sicherzustellen und zu garantieren.

Neuregelungen kommen frühestens im Jahr 2025

In den Bereich der Vorgaben fallen zum Beispiel Computer, Mobiltelefone und Fernseher sowie Geld- und Fahrscheinautomaten. Von den Dienstleistungen wären neben dem Onlinehandel unter anderem auch Bankgeschäfte oder E-Books erfasst. Allerdings treten diese Neuerungen erst ab Sommer 2025 in Kraft.

Alte Automaten blieben vorerst weiter in Betrieb

Der SoVD kritisiert in seiner Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf auch die darin vorgesehenen Übergangsfristen. Demnach wären selbst 2029 noch Geräte zugelassen, die weiterhin keine Standards zur Barrierefreiheit erfüllen. Einzelne Automaten und Selbstbedienungsterminals könnten  sogar noch bis zum Jahr 2035 in Betrieb bleiben.

Angebote ohne fremde Hilfe erreichen und nutzen

Auch die im Gesetzentwurf  enthaltene Definition von Barrierefreiheit stößt beim SoVD auf Widerstand. Diese unterläuft geltende Vorgaben des Behindertengleichstellungsgesetzes, indem sie außer Acht lässt, inwieweit Produkte oder Dienstleistungen auffindbar oder nutzbar sind. Was nützt beispielsweise ein barrierefrei zu bedienender Geldautomat, wenn dieser für Rollstuhlfahrer*innen oder ältere Menschen gar nicht zugänglich ist?

SoVD: Barrierfreiheit duldet keinen Aufschub

Wie wichtig Digitalisierung in unserem Alltag ist, hat uns die Corona-Pandemie verdeutlicht. Der SoVD fordert vom Gesetzgeber daher, seinen Gestaltungsspielraum bei der Umsetzung der EU-Richtlinie zu nutzen: Wir brauchen jetzt barrierefreie Angebote, nicht erst in einigen Jahren!