1. Rentenbeiträge durch Minijobs schließen Lücken beim Antrag für die Erwerbsminderungsrente
Wer aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kann, beantragt im Regelfall die Erwerbsminderungsrente. Neben gesundheitlichen Voraussetzungen gelten hier ganz bestimmte rentenrechtliche Kriterien: Insgesamt muss es fünf Jahre an Pflichtbeitragszeiten geben, meistens wird dies durch Erwerbseinkommen erfüllt. Darüber hinaus müssen Sie allerdings eine weitere Voraussetzung erfüllen. In den letzten fünf Jahren unmittelbar vor Eintritt des Erwerbsminderungsfalles müssen 36 Monate Pflichtbeiträge erbracht worden sein.
„Und hier kommt möglicherweise der Minijob ins Spiel“, so Frank Wähling aus der Rechtsschutz-Abteilung des SoVD Schleswig-Holstein. „Möglicherweise fehlen noch zwei von 36 Monaten. Falls der Betroffene in dieser Zeit aber einen Minijob mit eigenen Rentenbeiträgen ausgeübt hat, kann diese Lücke hiermit geschlossen werden.“ In solch einem Fall erhalten die 16,20 Euro, die Sie monatlich eingezahlt haben, eine ganz andere Perspektive.
Die Erwerbsminderung spielt übrigens nicht nur im Alter eine Rolle. Der mit Abstand häufigste gesundheitliche Grund für das Ausscheiden aus dem Arbeitsleben ist in Deutschland mittlerweile die Psyche. Immer mehr Menschen können aufgrund von mentalen Problemen nicht mehr arbeiten. Deshalb sollten auch junge Leute nicht auf die Eigenbeiträge beim Minijob verzichten.
2. Sichern Sie sich den Anspruch auf Reha-Leistungen
Die Deutsche Rentenversicherung finanziert für sehr viele Menschen in Deutschland Reha-Maßnahmen. Für die medizinische Reha gilt: Minijobber können durch ihren Eigenbeitrag Anspruch auf eine solche Maßnahme erwerben, wenn mindestens sechs Beitragsmonate einer Beschäftigung aus den letzten zwei Jahren vor einem Reha-Antrag angerechnet werden können.
„Selbst für berufliche Reha-Maßnahmen können Sie sich mit einem Minijob Ansprüche sichern“, so Frank Wähling. „Voraussetzung ist aber immer, dass Eigenbeiträge in die Rentenversicherung abgeführt worden sind. Allein der Anteil des Arbeitgebers reicht nicht.“
3. Der Trick bei der Rente für besonders langjährig Versicherte
Wer mindestens 45 Versicherungsjahre auf dem Buckel hat, kann mit der Rente für besonders langjährig Versicherte deutlich früher ohne Abschläge in den Ruhestand gehen. Seit 2014 werden auch Zeiten, in denen Arbeitslosengeld bezogen wurde, zu diesen 45 Versicherungsjahren hinzugezählt.
„Problematisch kann es sein, wenn Menschen in den letzten Jahren vor der Rente arbeitslos werden“, warnt Frank Wähling vom Sozialverband. „Das Arbeitslosengeld läuft dann maximal 24 Monate am Stück. Wenn zur Vollendung der 45 Beitragsjahre aber noch einige Monate fehlen, muss diese Lücke irgendwie geschlossen werden.“ Auch in solch einem Fall können Minijobber mit eigenen Rentenbeiträgen dafür sorgen, wichtige Ansprüche in der gesetzlichen Rentenversicherung zu erfüllen.