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Nachteilsausgleiche in der Übersicht

Die meisten Menschen werden nicht mit einer Behinderung geboren. Mit zunehmendem Alter entwickeln sich Krankheiten, werden chronisch und führen in vielen Fällen zu bleibenden Behinderungen. Für die Betroffenen kann es dann hart sein, ihr neues Leben anzunehmen. Dabei helfen sollen sogenannte „Nachteilsausgleiche“ – Vergünstigungen oder besondere Möglichkeiten, die nur Menschen mit Behinderung nutzen dürfen.

Welcher Nachteilsausgleich gilt bei welcher Behinderung?

Jeder Mensch ist anders. Umso schwieriger ist es für den Gesetzgeber, Art und Intensität einer Behinderung möglichst gerecht zu bestimmen. Hierzu bedient man sich der Versorgungsmedizin-Verordnung, die Sie auf den Seiten des Ministeriums für Arbeit und Soziales finden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Landesamt für soziale Dienste ermitteln anhand dieses Dokuments Ihren Grad der Behinderung (GdB) sowie die dazugehörigen Merkzeichen.

Insbesondere wenn die Behinderung neu ist, fühlen sich viele Menschen überfordert. Was kann ich mit meinem Behindertenausweis jetzt nutzen? Wo beantrage ich diese Leistung? Und wer kann mir sagen, was konkret für mich gilt? Weil Betroffene immer wieder mit diesen Fragen in unsere Sozialberatung kommen, hat der Sozialverband eine kostenlose Übersicht im pdf-Format herausgegeben.

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Merkzeichen „G“ besonders gefragt

Bestimmte Merkzeichen sind begehrter als andere. Mitglieder des Sozialverbands etwa sind besonders häufig am Merkzeichen „G“ interessiert. Warum? Um dies zu beantworten müssen wir einen Blick auf die Nachteilsausgleiche werfen. Neben der Möglichkeit, einen bestimmten Parkausweis zu erhalten und nach dem Erwerb einer Wertmarke kostenlos im ÖPNV zu fahren, ist das Merkzeichen „G“ vor allem für Bezieher von Grundsicherung interessant.

Menschen, die in Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz oder Schleswig-Holstein leben, können mit dem Merkzeichen „G“ unter bestimmten Voraussetzungen einen gelben Parkausweis nutzen. Lesen Sie dazu am besten unseren Beitrag über Parkausweise für Menschen mit Behinderung.

Der Weg zum SB-Ausweis

Wissen Sie, wie lange es im Durchschnitt dauert, bis Ihr Antrag für einen Schwerbehindertenausweis abschließend bearbeitet wird? Knapp drei Monate, zumindest in Schleswig-Holstein. Leider hören wir immer wieder von Mitgliedern des Sozialverbands, die deutlich länger warten müssen. Das hängt in erster Linie mit dem Prozedere bei der Bearbeitung zusammen. Denn das Landesamt für soziale Dienste begutachtet in den wenigsten Fällen selbst.

Fast immer werden Anträge aufgrund der vorhandenen Gutachten Ihrer Ärzte bearbeitet. Deshalb ist es so wichtig, dass Ihr Hausarzt sowie Ihre weiteren behandelnden Ärzte aussagekräftige Berichte verfassen. Aus diesen Befundberichten muss hervorgehen, welche Einschränkungen bei Ihnen vorliegen und – ganz wichtig – was das für Sie im Alltag bedeutet.

Kostenlose pdf-Broschüre über Nachteilsausgleiche für Menschen mit Behinderung zum Download

Neugierig geworden? Die komplette Übersicht zu Nachteilsausgleichen durch den Schwerbehindertenausweis können Sie gratis herunterladen. Einfach für unseren Newsletter anmelden, bestätigen und Download starten.

Der Sozialverband Schleswig-Holstein hilft in sozialen Fragen. Wir vertreten unsere Mitglieder bis zum Sozialgericht, zum Beispiel bei Problemen mit der Erwerbsminderungsrente oder dem Behindertenausweis.

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