Bekomme ich durch die Gleichstellung Sonderurlaub?
Wenn die Bundesagentur für Arbeit Ihren Antrag auf Gleichstellung annimmt, erhalten Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Mit der Gleichstellung ist allerdings kein zusätzlicher Urlaubsanspruch verbunden – dieser gilt nur für Arbeitnehmer mit Schwerbehinderten-Status. Die Arbeitsagentur kann auch für Gleichgestellte spezielle Lohnkostenzuschüsse zahlen, ein großer Vorteil bei der Suche nach einem neuen Arbeitsplatz. Schließlich haben Sie noch die Möglichkeit, für die Ausstattung Ihres Arbeitsplatzes Hilfe zu erhalten. Auch Integrationsfachdienste stehen Ihnen mit Gleichstellung zur Verfügung.
Wann sollte ich eine Gleichstellung anstreben?
Sozialrechtlich ist Voraussetzung, dass Sie einen Grad der Behinderung von 30 oder 40 vorweisen können. Wenn Sie bereits einen Job haben, dieser aber durch Ihre Behinderung gefährdet ist, sollten Sie in jedem Fall mit der Bundesagentur für Arbeit Kontakt aufnehmen. Hier kann eine Gleichstellung sehr sinnvoll sein. Wenn Sie zurzeit arbeitslos sind, müssen konkrete Hinweise vorliegen, damit eine Gleichstellung gewährt werden kann.
Beispiel: Ihnen liegt ein Jobangebot vor, bei dem Ihr zukünftiger Arbeitsplatz erst noch umgebaut werden muss. Aufgrund Ihrer Behinderung benötigen Sie eine spezielle Vorrichtung. Damit Ihr potentieller Arbeitgeber bei der Umrüstung öffentliche Gelder in Anspruch nehmen kann, ist eine Gleichstellung notwendig.
Gibt es die Gleichstellung auch für Beamte?
So etwas gibt es tatsächlich – allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen. Mehr über die Gleichstellung für Beamte lesen Sie in diesem Beitrag.
Der Sozialverband Deutschland hilft in sozialen Angelegenheiten. Wir vertreten unsere Mitglieder bis zum Sozialgericht, unter anderem bei Auseinandersetzungen mit dem Sozialamt oder Jobcenter.
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