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45 Versicherungsjahre: Zählt Erwerbsminderungsrente hier mit?

Wer sich schon vor der Regelaltersrente in den Ruhestand verabschieden möchte, kann dies tun. Die Deutsche Rentenversicherung kennt verschiedene Formen der vorgezogenen Altersrente – die meisten davon mit Abschlägen. Ganz ohne Abzug funktioniert es entweder mit Schwerbehinderung oder nach dem Erreichen von 45 Versicherungsjahren. Eine Frage, die uns immer wieder beschäftigt: Zählt bei diesen 45 Jahren die Erwerbsminderungsrente mit?

Ein Mann blickt auf das Meer

Altersrente für besonders langjährig Versicherte und Erwerbsminderungsrente

Diese Fragen beantworten wir in diesem Beitrag:

  1. Mit welchem Alter kann ich nach 45 Jahren ohne Abschlag in Rente?
  2. Wenn doch mit Abschlag – wie hoch wäre der?
  3. Ich bekomme eine Erwerbsminderungsrente – was bedeutet das für mich?

Mit welchem Alter kann ich nach 45 Jahren ohne Abschlag in Rente?

Bei der Einführung der sogenannten Altersrente für besonders langjährig Versicherte wurde großspurig verkündet: Nach 45 Versicherungsjahren können Sie mit 63 ohne Abzug in die Rente. Und damals entsprach diese Aussage tatsächlich der Wahrheit. Das bedeutet aber nicht, dass die Regel auch heute noch Bestand hat. Hintergrund ist die individuelle Regelaltersgrenze, die für jeden Jahrgang etwas später einsetzt.

Wie Sie in der Tabelle sehen können, gehen Versicherte mit Geburtsjahrgang 1957 erst mit 63 Jahren und zehn Monaten abschlagsfrei in die Altersrente. Ein Jahr später sind es bereits 64 Jahre, die man erreichen muss. Voraussetzung für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte ist jedoch immer das Erreichen von mindestens 45 Versicherungsjahren.

Welche Zeiten hier Berücksichtigung finden, haben wir in diesem ausführlichen Beitrag zusammengefasst. Ob die Erwerbsminderungsrente zur Erfüllung der 45 Jahre beiträgt, klären wir gleich.

Wenn doch mit Abschlag – wie hoch wäre der?

45 Versicherungsjahre sind eine hohe Hürde. Viele Menschen, die lange gearbeitet oder Kinder erzogen haben, scheitern an diesem Hindernis. In der Regel machen ihnen Zeiten der Arbeitslosigkeit einen Strich durch die Rechnung. Einen wichtigen Beitrag dazu finden Sie hier.

Doch selbst wenn: Eine vorgezogene Altersrente ist auch schon mit 35 Versicherungsjahren möglich. Wenn Sie bereit sind, Abzüge in Kauf zu nehmen, können Sie sich tatsächlich schon mit 63 von Ihren Kollegen verabschieden.

Denn neben der Altersrente für besonders langjährig Versicherte gibt es noch zwei weitere Varianten eines vorgezogenen Ruhestands. Die erste steht Ihnen nur mit dem Status der Schwerbehinderung offen. Wenn Sie keinen Grad der Behinderung von 50 vorweisen können, bleibt noch die Altersrente für langjährig Versicherte – dann allerdings mit Abschlag. Jeder Monat, den Sie sich vor der Regelaltersgrenze sparen, wird mit einem Abzug von 0,3 Prozent bestraft.

Sie können also nach wie vor mit 63 in Rente gehen. Voraussetzung ist, dass Sie 35 Versicherungsjahre vorweisen können und es sich finanziell leisten können.

Ich bekomme eine Erwerbsminderungsrente – was bedeutet das für mich?

Kommen wir zurück zur Rente nach 45 Versicherungsjahren. Welche Rolle spielt hier die Erwerbsminderungsrente? Rentenrechtlich sprechen wir in diesem Fall von „Zurechnungszeiten“. Wer aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kann und eine EM-Rente erhält, erwirbt jetzt Zurechnungszeiten.

Das Problem: Diese Zurechnungszeiten sorgen zwar dafür, dass Ihre tatsächliche Erwerbsminderungsrente höher ausfällt. Und auch für eine vorgezogene Altersrente nach 35 Versicherungsjahren bedeutet die Zurechnungszeit nur Positives. Wenn es jedoch um die Rente nach 45 Versicherungsjahren geht – also um die Altersrente für besonders langjährig Versicherte – kann die Erwerbsminderungsrente problematisch sein.

Denn die dazugehörige Zurechnungszeit zählt bei den wichtigen 45 Versicherungsjahren nicht mit. Wer also über längere Zeit eine EM-Rente bezieht, erfüllt aus diesem Grund nicht immer die Voraussetzungen zur Altersrente für besonders langjährig Versicherte.

Fazit

Wenn Ihre Gesundheit nicht mehr mitmacht und Sie nach dem Auslaufen des Krankengeldes nicht mehr arbeiten können – dann sollten Sie schon einmal anfangen zu rechnen. Denn wenn Sie die Altersrente nach 45 Versicherungsjahren anstreben, ist die Erwerbsminderungsrente problematisch. Die Schlacht ist in diesem Fall jedoch nicht verloren. Haben Sie die Möglichkeit, im Rahmen eines 450-Euro-Jobs zu arbeiten? In diesem Fall können Sie neben der EM-Rente etwas dazuverdienen und eigene Pflichtbeiträge an die Rentenversicherung abführen. Über diesen Weg machen Sie aus der Zurechnungs- eine Pflichtbeitragszeit.