35 Jahre Wartezeit für die Rente - wie erreiche ich die?
Für eine Rente aus der Deutschen Rentenversicherung müssen Sie immer eine gewisse Versicherungszeit erfüllen. Am berühmtesten ist wohl die 45-jährige Wartezeit, nach der man ohne Abschlag eine Rente beziehen kann. Mindestens genauso wichtig ist jedoch die Wartezeit von 35 Jahren.
Fast jeder kennt sie - die abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren. Wobei man hier eine wichtige Einschränkung machen muss. Denn niemand kann unmittelbar nach 45 Jahren Wartezeit eine abschlagsfreie Rente beziehen, ohne ein bestimmtes Alter zu erreichen.
Irrtümlicherweise wird bei der Wartezeit häufig von Arbeitsjahren gesprochen. Doch das ist so nicht ganz korrekt. Natürlich zählt die Zeit, in der Sie als Angestellter malochen, für die Wartezeit mit. Doch darüber hinaus bieten sich Ihnen noch eine ganze Menge weiterer Optionen, wie Sie Ihre Versicherungszeit komplettieren können.
Mehr Informationen zur 45-jährigen Wartezeit haben wir in diesem Video erklärt:
Dort werden Sie feststellen, dass es bei den 45 Jahren eine ganze Menge Ausnahmen gibt. Es ist also nicht wirklich einfach, nach einem langen Leben auf satte 45 Jahre zu kommen, um am Ende eine abschlagsfreie Rente zu kassieren.
35 Jahre Versicherungszeit
Anders ist das bei der 35-jährigen Wartezeit. Aber dazu gleich mehr. Zunächst müssen wir klären, bei welchen Rentenarten Sie diese Versicherungszeit erfüllen müssen. Zum einen bei der Altersrente für schwerbehinderte Menschen. Also der Variante, bei der Sie einen aktuellen Schwerbehindertenausweis vorweisen müssen. Außerdem existiert noch eine dritte Form der vorgezogenen Altersrente - die für langjährig Versicherte, bei der Sie relativ hohe Abzüge in Kauf nehmen müssen.
Um das Ganze ein bisschen besser zu veranschaulichen, haben wir zu den unterschiedlichen Wartezeiten ein kleines Schaubild erstellt.

Bei unserer 35-jährigen Versicherungszeit zählt selbstverständlich die Pflichtbeitragszeit. Das sind Phasen aus Ihrem Lebenslauf, in denen Sie als Angestellter - und in machen Formen der Selbstständigkeit auch als Unternehmer - jeden Monat auf Ihr Einkommen Rentenbeiträge gezahlt haben.
Darüber hinaus die alten Bekannten - wie zum Beispiel der Bezug von Krankengeld, die Pflege von Angehörigen und natürlich die Kindererziehung.
Den wohl wichtigsten Unterschied zur 45-jährigen Variante der Wartezeit finden wir bei der Arbeitslosigkeit. Während diese bei den 45 Jahren nur angerechnet wird, wenn es sich um Arbeitslosengeld I handelt - und hier auch nur mit einer wichtigen Ausnahme - zählt Arbeitslosigkeit bei den 35 Jahren in jedweder Form mit. Also auch der Bezug von "Hartz IV" (ALG II) oder die frühere Arbeitslosenhilfe. Wichtig: Nicht alle Bezugszeiten aus früheren Jahren liegen der Deutschen Rentenversicherung vor. Wie Sie an Belege für längt vergangene Zeiten kommen, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Wenn Sie so krank waren, dass Sie einige Jahre eine Erwerbsminderungsrente beziehen mussten, zerschießt Ihnen das auch nicht die Pläne für die vorgezogene Rente. Zumindest nicht für den Fall, dass wir die 35-jährige Versicherungszeit erreichen müssen.
Fazit
Wenn es um die Altersrente für Menschen mit Behinderung oder die für langjährig Versicherte geht, benötigen Sie 35 Jahre Wartezeit. Im Gegensatz zur 45-jährigen Variante sind diese aber relativ leicht zu erreichen. Eigentlich alles, was in Ihrem Lebenslauf offiziell dokumentiert ist, bringt Sie ein Stück näher an dieses Ziel heran. Schädlich sind nur tatsächliche Lücken - also zum Beispiele Auslandsaufenthalte, bei denen keine für die Deutsche Rentenversicherung verwendbaren Zeiten entstanden sind.
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